Rund um das Mutterschutzgesetz
Mutterschutz
Webinar
10. Mai 2023
- 18. Mai 2023
Zielgruppe
- Unternehmer*innen
- Führungskräfte
- Personalverantwortliche
- Sicherheitsfachkräfte
Referenten
- Fachexperte/-expertin Arbeitsmedizin
Inhalte
Werdende Mütter und das Ungeborene unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit. Mit der zum 01. Januar 2018 in Kraft getretenen Neuregelung des Mutterschutzgesetzes sind Arbeitgebende verpflichtet, unabhängig davon, ob schwangere oder stillende Mütter beschäftigt sind, im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung die Arbeitsbedingungen sowie Gefährdungen zu prüfen und zu ermitteln, ob mutterschutzrechtliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen sind die Arbeitgebenden oder deren Beauftragte verantwortlich. Das Seminar vermittelt das notwendige Wissen, die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umzusetzen.
Programmablauf
• Erziehungsurlaub/Elternzeit
• Anspruchsberechtigte
• Aufteilung der Elternzeit auf Zeitabschnitte und Verteilung unter den Berechtigten
• Antragsfristen
• Problematik der Übertragung von Elternzeit
• Gleichzeitige Inanspruchnahme der Elternzeit durch beide Elternteile
• Elternzeit für mehrere Kinder / Mehrlingsgeburten
• Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden in der Woche
• Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
• Abbruch der Elternzeit/vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei Geburt eines weiteren Kindes
• Kündigungsschutz
• Urlaubsansprüche und Urlaubsübertragung während des Mutterschutzes
• Gefährdungsbeurteilung
• Beschäftigungsverbote und Ausnahmen durch Einwilligung
• Schutzfristen
• Leistungen des Arbeitgebenden bei Beschäftigungsverboten
• Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Bemessungszeitraum
• Einmalzahlungen
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.