Psychische Belastungen im Betrieb

Psychische Belastungen im Betrieb

Stress und Zeitdruck: Für viele in Deutschland ist dies im Arbeitsalltag der Normalfall. Rund 50 Prozent der Beschäftigten fühlen sich laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) sehr oft oder oft bei der Arbeit gehetzt und unter Zeitdruck. Fast jeder Dritte klagt darüber, dass oft verschiedene Anforderungen an ihn gestellt werden, die schwer miteinander zu vereinbaren sind. Aussagen wie diese zeigen, dass Arbeit auch seelisch stark belasten kann.

Fehlzeiten aufgrund von psychischen Erkrankungen nehmen bundesweit zu: Laut dem AOK-Fehlzeitenreport 2018 ist die Häufigkeit von Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen zwischen 2007 und 2017 um fast 68 Prozent angestiegen. Außerdem führen diese Erkrankungen zu besonders langen Ausfallzeiten. Mit durchschnittlich 26 Krankheitstagen je Attest dauerten sie 2017 mehr als doppelt so lange wie eine durchschnittliche Krankschreibung.

Neben den persönlichen Konsequenzen für jeden Einzelnen stehen ebenfalls die ökonomischen: 16 Milliarden Euro betragen laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Kosten für psychische Erkrankungen pro Jahr. Psychische Erkrankungen sind inzwischen die zweithäufigste Ursache für Krankschreibungen. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre sind die Krankheitstage durch eine psychische Belastung überproportional gestiegen.


Psychische Belastungen identifizieren − Mitarbeitende unterstützen

Unternehmen können eine Menge tun, um ihre Mitarbeitenden darin zu unterstützen, die psychischen Belastungen zu minimieren. Ein geeignetes Vorgehen, um Belastungsfaktoren zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung auf den Weg zu bringen, ist beispielsweise die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (GB Psych).

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist eine „Win-win-Situation für Mitarbeitende und Unternehmen“, wie Kirsten Faust, BAD-Teamleiterin Gesundheitsmanagement im Produkt- und Servicemanagement, bekräftigt. Unternehmen jeglicher Größe und Branche können sich von BAD-Expertinnen und -Experten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.

TIPP: Video-Interview mit Dr. Schneider

Im Interview erklärt Dr. Gerald Schneider, Autor und langjähriger Experte für Gefährdungsbeurteilungen, wodurch psychische Belastung entsteht und wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden unterstützen können – unter anderem mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Video-Interview mit Dr. Schneider

GB Psych erzeugt Win-win-Situation

Die körperliche Unversehrtheit schließt nach Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes die Psyche mit ein. Und nach § 3 des seit 1996 geltenden Arbeitsschutzgesetzes – als Rechtsgrundlage für alle Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen − sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Schutzmaßnahmen umzusetzen und die Wirksamkeit derer regelmäßig zu kontrollieren, falls Arbeitsbedingungen Sicherheit und Gesundheit negativ beeinflussen.

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Faktoren und Indikatoren psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Die Ursachen für psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind bekannt: Besonders Termin- und Leistungsdruck, permanent monotone Aufgaben, Multitasking, Störungen und Unterbrechungen sowie konflikthafte Arbeitsbeziehungen zu Vorgesetzten oder Kollegen nennen viele Beschäftigte. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Und auch Lärm, Beleuchtung und Klima spielen eine große Rolle. Arbeitsunzufriedenheit, Demotivation und im schlimmsten Fall innere Kündigung sind die Folgen. Die Arbeitsqualität leidet, ebenso Gesundheit und Wohlbefinden.

Festzustellen ist hierbei laut Kirsten Faust, BAD-Teamleiterin Gesundheitsmanagement im Produkt- und Servicemanagement: „Die Belastungen ergeben sich aus schlecht bzw. unzureichend gestalteten Arbeits- und Informationsprozessen. Diese gilt es in der Gefährdungsbeurteilung zu identifizieren und durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu verbessern.“

10 mögliche Indikatoren für psychische Belastungen

  • Nachlassende quantitative Arbeitsleistung der Mitarbeitenden
  • Nachlassende Qualität (Fehler, Falschausführungen etc.)
  • Verändertes allgemeines Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleginnen bzw. Kollegen
  • Unmutsäußerungen zu den Arbeitsanforderungen bis hin zu direkten Beschwerden
  • Rückzug aus dem sozialen Gefüge
  • Scheinbare geistige Abwesenheit, ungewöhnliche Schweigsamkeit
  • Zynische Bemerkungen über/zu Kollegen
  • Scheinbar grundlose Auseinandersetzungen mit Kollegen
  • Häufige Fehlzeiten
  • Hinweise auf Rauschmittelkonsum


Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen

Was können nun Unternehmen tun, um die arbeitsbedingten psychischen Belastungen zu minimieren oder sogar zu beseitigen?

Fakt ist: Trotz rechtlicher Rahmenbedingungen und möglicher Bußgelder seitens der Landesbehörde für Arbeitssicherheit, setzen laut der deutschen Prüfgesellschaft DEKRA nur vier von zehn Firmen die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung um. Dies ist das Ergebnis des DEKRA-Arbeitssicherheitsreports 2018/2019.

Dabei ist der Erfolg der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung messbar: Reduzierung von Fehlerquoten und Ausfallkosten sowie gesteigerte Leistungsfähigkeit und Produktivität, Mitarbeitendenbindung, Arbeitszufriedenheit sind einige der positiven Effekte.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen schematischen Weg, um das für das Unternehmen passende Verfahren zu finden. Individuelle Lösungen bei den Gefährdungsbeurteilungen sind gefragt.

Aus der Sicht der Praxis ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen eine sehr gute Chance für Unternehmen, psychische Belastungsfaktoren systematisch zu erkennen und ggf. mit geeigneten Maßnahmen zu reduzieren. Sie stößt einen Lernprozess im Unternehmen an, so dass insgesamt das Verständnis für psychische Belastungen und ihre möglichen Folgen erhöht wird.

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Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung:
So ermitteln Sie psychische Gefährdungen

Mögliche psychische Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen können anhand der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen identifiziert werden. Zu ihrer Durchführung und zur Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen inklusive der Prüfung einer nachhaltigen Wirksamkeit sind alle Unternehmen laut §§3, 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Dies umfasst auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen.

Die Belastungsfaktoren können sowohl mit qualitativen als auch quantitativen Instrumenten herausgearbeitet werden. Es ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, das für das Unternehmen passende Verfahren zu finden. Die Praxis hat gezeigt, dass die Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen (GB Psych) Unternehmen eine sehr gute Chance bietet, psychische Belastungsfaktoren systematisch zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu reduzieren.

Die Auswahl folgt dabei verschiedenen Faktoren: etwa bereits vorhandene Erfahrungen mit Erhebungen, Akzeptanz der Verfahrensart oder den vorhandenen Ressourcen.

Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA)

Der Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA) hat sich insbesondere aufgrund seiner ausgezeichneten betrieblichen Praktikabilität als Befragungsinstrument zur Erfassung psychischer Belastungen im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG etabliert.
Der KFZA stellt ein standardisiertes, quantitatives Verfahren der Verhältnisprävention dar, welches bereits langjährig in der betrieblichen Praxis im Einsatz ist. Es handelt sich um ein Screening-Instrument, mit dem positive und negative Einflüsse der Arbeits- und Organisationsstruktur erfasst werden können.
Die in § 5 ArbSchG genannten, möglichen Gefährdungsfaktoren werden in den Leitlinien der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz konkretisiert und unter den folgenden fünf Merkmalsbereichen detailliert aufgeschlüsselt:

  • Arbeitsinhalt / Arbeitsaufgabe
  • Arbeitsorganisation
  • Soziale Beziehungen
  • Arbeitsumgebung
  • Neue Arbeitsformen

Der KFZA umfasst bereits sehr viele dieser wesentlichen Aspekte möglicher psychischer Gefährdungspotenziale, so dass der KFZA für viele Arbeitsplätze als Instrument im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen geeignet ist. Je nach untersuchtem Arbeitsplatz kann es aber erforderlich sein, weitere, im KFZA nicht oder nur oberflächlich abgebildete Gefährdungsgegenstände zu vertiefen.
Für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wurde der KFZA gezielt auf Grundlage der Leitlinien ergänzt. Zudem können weitere aus den Leitlinien abzuleitende unternehmensspezifische Erweiterungen vorgenommen werden.

Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ)

Beim Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ) in der deutschen Standardversion handelt es sich um ein wissenschaftlich fundiertes Befragungsverfahren von Mitarbeitenden. 85 Fragen können entweder online oder klassisch auf Papier ausgefüllt werden. Das Ziel: Psychische Faktoren bei der Arbeit können mit dem Fragebogen erfasst werden. Die Fragen sind den drei Themen „Anforderungen“, „Einfluss und Entwicklungsmöglichkeiten“ sowie „Soziale Beziehungen und Führung“ zugeordnet.

Die Ergebnisse können mit berufsgruppenspezifischen Referenzdaten einer zentralen Datenbank verglichen werden. Dies erleichtert Interpretation und Ableitung von Maßnahmen. Beim COPSOQ werden wie beim KFZA Hinweise auf Schwachstellen und Verbesserungspotential geliefert. Dies ermöglicht eine optimale Vorbereitung für das weitere Vorgehen. Die Befragung wird statistisch ausgewertet, gefolgt von einem anschließenden Bericht, auf dessen Grundlage erste übergeordnete Maßnahmen beschlossen werden können.

Moderationsverfahren (MoVe)

Das Moderationsverfahren sieht für die Datengewinnung moderierte Analyse-Workshops für definierte Arbeitsplatztypen wie etwa Büro, Innendienst, IT, Produktion, Vertrieb vor. Für jeden Arbeitsplatztyp wird eine Projektgruppe aus Expertinnen und Experten mit ausreichend tiefen Kenntnissen über den Arbeitsplatztyp zusammengestellt. Besonderer Vorteil: In den Workshops werden für die ermittelten Belastungen direkt Maßnahmenvorschläge formuliert.

Die Grundlage für die Workshops bildet dabei ein Katalog mit 15 Fragen, die psychische Belastungen in den Bereichen „Arbeitsinhalte“, „Arbeitsorganisation“, „Führung“ sowie „soziales Umfeld“ erfassen. Die Fragen sind branchenunspezifisch und betriebsgrößenunabhängig. Sie ermöglichen eine systematische Beurteilung der wichtigsten Aspekte bestehender psychischer Belastungen. Der Fragebogen entspricht den beiden Leitlinien der GDA (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie) „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ und „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“.

Wenn die Analysen für die einzelnen Arbeitsplatztypen vorliegen, erfolgt eine zusammenfassende Auswertung und Betrachtung der Ergebnisse sowie der Maßnahmenvorschläge. Dieser Betrachtung folgt in einem speziellen Steuerungsgremium bzw. im Arbeitsschutzausschuss (ASA) eine abschließende Bewertung sowie Maßnahmenfestlegung.

Basismodul psychische Gefährdung

Eine weitere Möglichkeit, Gefährdungen aufgrund psychischer Belastungen zu ermitteln, bietet das „Basismodul für psychische Gefährdungen“. Die „Brennpunkte“ psychischer Belastungen können mit Hilfe eines übersichtlichen Arbeitsblattes in kürzester Zeit identifiziert und anschließend weitere, tiefergehende Betrachtungen der Arbeitsbedingungen vorbereitet werden.

Hierzu sind jedoch Vorkenntnisse aus einer laufenden Betreuung in arbeitsschutztechnischer Hinsicht erforderlich. Die Datengewinnung erfolgt dabei durch die Begehung der verschiedenen Arbeitsplatztypen; der zugehörige Fragebogen wurde auf Grundlage der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)-Leitlinie zur Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung entwickelt und beinhaltet 36 sogenannte Indikatorfragen.

Im Anschluss erfolgt für jeden Arbeitsplatztyp anhand der Auswertungstabelle die Zuordnung der möglichen Belastungen mit anschließender Ableitung der Maßnahmen in der Arbeitsschutz-Ausschuss (ASA)-Sitzung. Bei dem Verfahren werden wissenschaftliche Erkenntnisse zu psychischen Belastungssituationen mit den Bedingungen des konkreten Arbeitsplatzes verbunden.

Ein solches Vorgehen eignet sich insbesondere für kleinere Unternehmen, wie Handwerks-, Produktions-, Praxisbetriebe oder kleinere Büros mit bis zu zwanzig Mitarbeitenden.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann Organisationen nachhaltig weiterentwickeln

Als förderlich hat sich an der Stelle erwiesen, wenn die betrieblichen Akteure bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung einen Grundkonsens über die Zielsetzung und die Vorgehensweise erzielen. Im Optimalfall wird die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als ein Verständigungs- und Lernprozess zur Weiterentwicklung der Organisation verstanden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, psychische Belastungen zu identifizieren, beispielsweise über eine Mitarbeitendenbefragung.


Gefährdungsbeurteilung erstellen

Für alle Unternehmen gilt laut Kirsten Faust Arbeit so zu gestalten, dass sie Anreize bietet, sich zu entfalten und zu entwickeln, Bewährungs- und Erfolgserlebnisse zulässt, dabei aber nicht überfordernd wirkt.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung kann der Arbeitgeber in einem ersten Schritt Informationen zu psychischen Belastungen im Betrieb einholen, etwa mit einer Mitarbeitendenbefragung.

Sämtliche identifizierte Belastungen müssen anschließend gesondert bewertet und beurteilt werden. Aus diesen Ergebnissen lassen sich dann konkrete Maßnahmen ableiten, die dann spezifisch im Unternehmen umgesetzt werden. Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz sind aber zunächst Gefährdungen an der Quelle zu bekämpfen und technisch-organisatorische Maßnahmen gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vorzuziehen, also Verhältnis- vor Verhaltensprävention.

Als Einzelmaßnahmen am Arbeitssystem gelten etwa die Optimierung des der Aufgabenorganisation (verhältnispräventiv) oder Trainings im Umgang mit Stress (verhaltenspräventiv).

Fact Sheet - Instrumente der Gefährdungsbeurteilung

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Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung auf Ganzheitlichkeit überprüfen

Das Arbeitsschutzgesetz und seine nachgelagerten Verordnungen, die DGUV Vorschriften 1 und 2 sowie das Arbeitssicherheitsgesetz fordern implizit kontinuierliche Verbesserungsprozesse. Haben sich also beispielsweise Handlungsabläufe und Tätigkeitsprofile geändert, ist es erforderlich, erneut die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen.

Im Sinne einer Ganzheitlichkeit ist immer zu empfehlen, dass die Maßnahmen neben dem „klassischen“ Arbeitsschutz auch auf die körperliche und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zielen.

Dazu können etwa gesetzlich definierte Leistungen gehören, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach SGB IX oder aber auch freiwillige Leistungen, wie etwa das Employee Assistance Program (EAP) oder Maßnahmen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung.

 

Globales Unternehmensentwicklungsziel: Gesundes und resilientes Unternehmen

Das langfristige Ziel eines Unternehmens sollte sein, ein „gesundes“ und resilientes Unternehmen zu schaffen, in dem die diversen Teilaspekte vernetzt sind, und Themen wie Fehlerkultur, Mitarbeitendenpartizipation, Führungsstil, aber auch Inklusion, Chancengleichheit, Work-Life-Balance und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit integriert sind.
 


Fundiertes Praxiswissen

Weiterführende Informationen finden Sie zudem in unserem Gratis-E-Book „Praxis Guide: Psychische Belastung am Arbeitsplatz“.

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