Psychische Gefährdungsbeurteilung – Was gilt es zu beachten?!
Webinar
18. Januar 2023
- 22. Januar 2023
Zielgruppe
Führungs- und Fachkräfte aus allen Bereichen und Branchen, Personal- und Betriebsräte, Mitarbeitende aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, Personalreferent*innen, BGM-Beauftragte
Referenten
- Ronny Kretzschmar
Inhalte
Die Psyche spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Gesundheit im Beruf. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht.
Bei der Bewertung psychischer Belastungen in Unternehmen geht es darum zu ermitteln, ob die vorliegenden Einflussfaktoren möglicherweise ein gesundheitliches Gefährdungsrisiko für Menschen darstellen. Die Analyseergebnisse müssen interpretiert und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation priorisiert und umgesetzt werden.
Demzufolge ist die GB Psych als umfassender Gesamtprozess zu betrachten, der einen effizienten Beitrag zur Organisationsentwicklung leisten kann.
Jedes Unternehmen kann selbst entscheiden, wie es die Gefährdungsbeurteilung durchführt. Allerdings hat die Umsetzung laut Arbeitsschutzgesetz fachkundig zu erfolgen. Insofern ist das Unternehmen verpflichtet, diese Fachkunde mit eigenen Ressourcen vorzuhalten oder sich diese durch externe Unterstützung ins Haus zu holen.
Welche Punkte es hierbei zu beachten gilt und wie ein entsprechender Prozess in Ihrem Unternehmen aussehen kann, möchten wir Ihnen im Rahmen der Veranstaltung vermitteln.
Programmablauf
- Gesetzliche Grundlagen und Hintergründe zur Umsetzung der GB Psych
- Kurzer theoretischer Input und Klärung der Begrifflichkeiten
- Hinweise zur Auswahl eines geeigneten Verfahrens
- Dos und Don'ts bei Befragungen
- Darstellung von Praxisbeispielen
- Erfahrungsaustausch
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer/ -in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer/ -in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer/ -innen werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.