Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen
Vorsorgeuntersuchungen
Webinar
05. März 2025
- 08. März 2025
Zielgruppe
- Führungskräfte
- Personalverantwortliche
- Sicherheitsbeauftragte
- Betriebsrät*innen
Referenten
- Facharzt für Arbeitsmedizin
Inhalte
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein Recht der Beschäftigten gemäß der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Es wurde in Deutschland Ende 2008 durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verankert. Das Hauptziel besteht darin, arbeitsbedingte Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Zusätzlich trägt die arbeitsmedizinische Vorsorge dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten und den betrieblichen Gesundheitsschutz zu fördern.
Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen und Untersuchungen (z. B. G37) sind kaum noch aus einem Betrieb wegzudenken. Das Seminar vermittelt das notwendige Basiswissen in Bezug auf die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Insbesondere wird hier auf die Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten eingegangen. Auch wird das entsprechende Bescheinigungswesen zu den Untersuchungen erläutert.
Programmablauf
- Basiswissen in Bezug auf die Unterschiede arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
- Wann ist welche Untersuchung fällig
- Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten
- Bescheinigungswesen zu den Untersuchungen
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.