Ladungssicherung für Kleintransporter
Technik
Zielgruppe
Kraftfahrende, Fahrzeughalter/innen, Verladende oder Fuhrparkverantwortliche
Referenten
- Fachexperte Sicherheitstechnik
Inhalte
Mangelhafte Ladungssicherung führt immer wieder zu dramatischen Unfällen. Aus diesem Grund besteht die Pflicht laut § 22 StVO, Ladung nur im gesicherten Zustand zu transportieren. Das nicht einhalten, kann drastische wirtschaftliche Einbußen für das Unternehmen bedeuten und bei Personenschäden auch zu Strafanzeigen führen.
Die regelmäßige Überprüfung der Ladungssicherungsmittel dient zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und ist ein wichtiges Instrument zur Regulierung der betrieblichen Kosten. Unsere Experten vermitteln Ihnen das nötige Fachwissen, um die Ladungssicherung richtig durchführen zu können.
Programmablauf
Theoretischer Teil
- Gesetzliche Grundlagen zur Ladungssicherung
- Physikalische Grundlagen
- Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Arten der Ladungssicherung
- Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Praktischer Teil
Übungen zur Beladung und Ladungssicherung
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Waiblingen
Lise-Meitner-Straße 16
71332 Waiblingen
Tel.: 07151/2057590
Fax: 07151/20575910
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer/in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.