Infektionsschutz - IFSG Erstbelehrung

Infektionsschutzgesetz

  • Arbeitsmedizin

Webinar

11. Januar 2023
- 21. Januar 2023

45,00 € zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Eine Frau mit hellbraunen Haaren schaut lächelnd in die Kamera.
Manuela Schröder

Tel. 07071 9227 81
Fax 07071 92 27 27

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Zielgruppe

Alle volljährigen Mitarbeitenden, die eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) benötigen. Bei Minderjährigen ist eine
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Referenten

  • Fachexperte/-expertin Arbeitsmedizin

Inhalte

Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit ist laut § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Gesundheitsbescheinigung
des Gesundheitsamtes vorzulegen (Erstbelehrung).

Danach hat der Arbeitgeber wiederkehrende
(Folge-) Belehrungen vorzunehmen. Die Folgebelehrungen gemäß § 43 IfSG sind bei Aufnahme der Tätigkeit sowie alle zwei Jahre
durchzuführen und zu dokumentieren. Aufgrund der EG-Verordnung 852/2004 ist seitens des Arbeitsgebers
oder einer dazu beauftragten Person eine regelmäßige Unterweisung in Fragen der Lebensmittelhygiene durchzuführen.


Die Hygieneschulung ist jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Die Schulungs- und Belehrungsinhalte
gemäß IfSG und EG-Verordnung 852/2004 können in einer Unterrichtseinheit vermittelt werden.

Programmablauf

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG)
• Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004
• Maßnahmen kennenlernen, die einzuleiten sind, um diese Anforderung zu erfüllen
• Vermittlung der Sorgfaltspflichten aller Mitarbeitenden in Bezug auf die Betriebshygiene und des Wissens, mit welchen Maßnahmen diese erfüllt   werden können
• Grundlagen der Personalhygiene
• Grundlagen der Produkt-/Produktions-/Betriebshygiene
• Grundlagen des HACCP-Konzeptes
• Grundbegriffe des Lebensmittelrechts
• Mikrobiologische Grundlagen: Organismen, Wachstum, Stoffwechsel

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn  Ersatzteilnehmende angemeldet werden.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.