Gefahrstoffe im Unternehmen-Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Spraydosen, Lacke etc.-was ist zu beachten
Technik
Seminar
24. Mai 2023
- 30. Mai 2023
in Stuttgart
Zielgruppe
Alle interessierten Personen, die sich einen Überblick über das Gefahrstoffrecht verschaffen wollen, aber nicht beauftragt werden sollen.
Referenten
- Fachexperte Sicherheitstechnik
Inhalte
Dieses Grundlagenseminar liefert den Teilnehmenden einen Einstieg und Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Gefahrstoffrechts.
Ab wann ist ein Stoff ein Gefahrstoff? Welche Rechtsgrundlagen gibt es im Zusammenhang mit Gefahrstoffen und wie sind diese Vorgaben im betrieblichen Alltag umsetzbar? Wie sind Gefahrstoffe einzustufen und zu kennzeichnen?
Dieses Basisseminar beantwortet viele grundlegende Fragen zum Gefahrstoffrecht.
Programmablauf
- Rechtliche Grundlagen
- Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Umgang mit Sicherheitsdatenblättern
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Gefährdungsbeurteilungen
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Stuttgart
Schockenriedstr. 8 C
70565 Stuttgart
Tel.: 0711 22 04 59 200
Fax: 0711 22 04 59 900
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.