Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - welches Verfahren passt zu meinem Unternehmen?
Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen

Webinar
11. März 2025
- 18. März 2025
Zielgruppe
- Geschäftsführungen
- Personalabteilung
- Gesundheitsbeauftragte
- Betriebs-/Personalrät*innen
- Schwerbehindertenvertretung
Referenten
- Fachexperte/-expertin Gesundheitsmanagement Fachexperte/-expertin Gesundheitsmanagement
Inhalte
Psychische Belastungen gewinnen in der heutigen Arbeitswelt infolge von technologischem und demographischem Wandel zunehmend an Bedeutung. Für Unternehmen ist die Erhaltung der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden angesichts der steigenden Anforderungen eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe. Das Erkennen von Belastungen, ihre Analyse sowie eine zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen sind ausschlaggebend für die Minimierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Unternehmen erfüllen damit nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.
Programmablauf
Inhalt:
· Gesetzliche Grundlagen und Hintergründe
· Vorstellung des Ablaufs der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
· Vorstellung und Unterscheidungsmerkmale der unterschiedlichen Verfahren
· Kriterien für die Auswahl des Verfahrens
· Dos und Don‘ts auf dem Weg zu einer gelingenden Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
· Diskussion
Ziel:
Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Hintergründe, den Ablauf der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, Qualitätsmerkmale sowie die einzelnen Verfahren, damit Sie für Ihr Unternehmen eine gute Entscheidung treffen können.
Bei BAD-Kunden kann die Abrechnung über den bestehenden Betreuungsvertrag erfolgen. Bitte sprechen Sie uns an!
Bedingungen
AGB Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.