Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
Seminar
12. Oktober 2023
- 28. Oktober 2023
in Kirchheim/Teck
Zielgruppe
- Scherheitsbeauftragte, die bereits eine Grundausbildung absolviert haben
- alle Interessierten
Referenten
- Klaus-Dieter Schmid
Inhalte
Sicherheitsbeauftragte sollten ihr Wissen alle zwei Jahre auffrischen. Im Rahmen dieses Workshops wird ein handlungsorientierter Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen anhand praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag vorgestellt. Der Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und erfahrenen Referenten sowie die praktische Umsetzung in den Betriebsalltag stehen im Vordergrund.
Programmablauf
Theoretischer Teil
- Rechtliche Neuerungen
Praktischer Teil
- Die neue Gefahrstoffverordnung mit Übung, Workshop, z.B. Erstellen einer Betriebsanweisung
- Unfallanalyse mit Übung, Workshop
- Worauf muss bei einer Betriebsbegehung geachtet werden?
- Kommunikation mit den Kollegen, Motivation zu einem sicherheitsgerechtem Verhalten
- Erfahrungsaustausch
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Kirchheim
Henriettenstraße 76
73230 Kirchheim/Teck
Tel.: 07021 73942-0
Fax: 07021 73942-200
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmender angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.