Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern/Tritten
Seminar
13. September 2024
- 16. September 2024
in Saarbrücken
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Beschäftigte, die als „befähigte Personen“ eingesetzt werden sollen und alle Interessierten.
Referenten
- Manuel Nuñez Lopez

Inhalte
Leitern und Tritte stellen eine Gefahr dar, wenn sie in mangelhaftem Zustand sind oder unsachgemäß genutzt werden. Besitzt ein Unternehmen mehrere Leitern und Tritte, so ist es verpflichtet, diese regelmäßig kontrollieren und prüfen zu lassen. Oftmals werden diese Prüfungen nicht durchgeführt, so dass Risiken nicht rechtzeitig erkannt werden und die Unfallgefahr steigt. Die Aufgabe der regelmäßigen Kontrolle ist an eine befähigte Person zu übergeben, die über ausreichend Erfahrung und Kenntnisse verfügt und die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Durch Einhaltung der Prüf-pflicht werden sowohl die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes als auch der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt. Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmenden, wie eine effektive Präventionsarbeit aussieht, die für sichere Arbeitsbedingungen auf Leitern und Tritten sorgt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Umsetzung in die betriebliche Praxis.
Themenschwerpunkte
▶ Rechtliche Grundlagen
▶ Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
▶ Übersicht der Leitern und Tritte nach DIN-Normen, Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
▶ Konstruktion, Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen
▶ Benutzung, Überwachung und Wartung
▶ Unfallbeispiele
▶ Eingriffsmöglichkeiten der befähigten Person
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Saarbrücken
Stengelstraße 1
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681/947675-0
Fax: 0681/947675-75
Bedingungen
AGB Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.