Ausbildung zum/zur Sicherheitsbeauftragten - Grundlehrgang
Seminar
19. Juni 2024
- 23. Juni 2024
in Soltau
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben eines/einer Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Sie ist sowohl remote als auch als Präsenzveranstaltung durchführbar.
Inhalte
Sicherheitsbeauftragte sorgen für eine sichere Arbeitsstätte und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten. Sie unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, können sie allerdings nicht ersetzen. Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden verpflichtet, eine/n Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Dieses Seminar ist branchenübergreifend und bereitet die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre neuen Aufgaben umfassend vor. Die Teilnehmenden lernen, wie sie motivierend auf die Mitarbeitenden einwirken können.
Programmablauf
- Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz / Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten sowie Erläuterungen der rechtssicheren Organisation anhand von Fallbeispielen
- Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
- Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
- Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
- Notfallmanagement
- Arbeits- und Wegeunfälle
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Soltau
Mühlenweg 11
29614 Soltau
Tel.: 05191 967180
Fax: 05191/96718-69
Bedingungen
AGB Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.