Ausbildung zum/zur Sicherheitsbeauftragten - Grundlehrgang
Ausbildung gemäß SGB VII §22, DGUV V1 §20
Webinar
18. Juni 2024
- 20. Juni 2024
in Germering
Zielgruppe
Alle Personen, die Aufgaben als Sicherheitsbeauftrage/r im Betrieb wahrnehmen sollen.
Teilnehmer: max. 15 Teilnehmer (mind. 4 Teilnehmer)
Referenten
- Christiane Landhäußer
Inhalte
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach §22 SGB VII einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Dieser Grundlehrgang vermittelt Ihnen das für diese Aufgabe notwendige Fachwissen. Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gemäß den rechtlichen Vorgaben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten fundiertes fachliches Wissen für die Tätigkeit als Sicherheitbeauftragte und Sicherheitsbeauftragter
Programmablauf
Beide Schulungstage beginnen um 8:30 Uhr und enden gegen 16:00 Uhr
Online-Schulung via Microsoft Teams mit folgenden Inhalten:
- Rechtsstruktur Arbeitsschutz
- Funktionen im Arbeitsschutz
- Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten: Unfälle vermeiden und bewerten, Erkennen von Gefährdungen, Persönliche Schutzausrüstung
Sie erhalten fundiertes fachliches Know-how für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte/r.
Für die Online-Schulung via Microsoft Teams stellen Sie bitte die Funktionalität bei den Teilnehmern vorab sicher.
Wir bitten die Teilnehmer sich aktiv im Rahmen der Schulung einzubringen und nach Möglichkeit dauerhaft die Kamera eingeschaltet zu haben. Gerne können vorab Themenwünsche an uns gerichtet werden.
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Germering
Streiflacher Strasse 7
82110 Germering
Tel.: 089 800 702 10
Fax: 089 800 702 99
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.