Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit

Seminar

11. Juni 2024
- 13. Juni 2024

in Trier

539,00 € zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Dipl.-Ing. Frank Caspary

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Zielgruppe

  • Mitarbeitende, die die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen übernehmen
  • Betriebsräte und alle Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind.

Referenten

    Frank Caspary
  • Dipl.-Ing. Frank Caspary

Inhalte

Gemäß § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII, § 20 der DGUV Vorschrift 1 sowie konkretisierte Hinweise der DGUV Regel 100-001 sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten ausbilden zu lassen und schriftlich zu bestellen.

In § 23 SGB VII sind die Sicherheitsbeauftragten ausdrücklich als eine der auszubildenden Personengruppen benannt.

Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Er hat die Aufgabe, seinen Vorgesetzten bzw. den Unternehmer in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.

In dieser Schulung erhalten Sie in zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter, eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, Sie lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung sowie den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Achtung: keine Abrechnung über Betreuungsvertrag!

 

Programmablauf

Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz

·  Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz

·  Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

      o gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

      o gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

·  Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung

·  Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur

   Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

·  Auswahl, Anwendung und Pflege Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

·  Gefährdungen durch Lärm und deren Schutzmaßnahmen

·  Erste Hilfe im Betrieb

·  Betrieblicher Brandschutz

·  Notfallmanagement

·  Gefahrstoffe

·  Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen

·  Motivation und Kommunikation im Bereich des Arbeitsschutzes

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Trier

Gottbillstraße 22
54294 Trier
Tel.: 0651 9983650
Fax: 0651/ 998 365 29

Routenplaner

Bedingungen

AGB Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.