Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 1
Seminar
07. November 2024
- 16. Februar 2025
in Bayreuth
Zielgruppe
Mitarbeiter aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Referenten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Fachexperte Sicherheitstechnik Bernd Müller
Inhalte
Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen (konkretisierende Hinweise siehe DGUV Regel 100-001). Der Sicherheitsbeauftragte kann auch in kleineren Betrieben durch Umsetzung seines Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren. Er unterstützt den Unternehmer bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dabei werden insbesondere der Einsatz von Schutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung beachtet.
Im Rahmen dieses Seminars werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre neuen Aufgaben umfassend vorbereitet und lernen, wie sie motivierend auf die Mitarbeiter einwirken können. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann sie allerdings nicht ersetzen. Der Lehrgang ist branchenübergreifend. Die individuellen Schwerpunkte werden im Hinblick auf die Branchen der Teilnehmer abgestimmt.
Programmablauf
Themenschwerpunkte:
- Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz/Rechtliche Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten sowie Erläuterungen der rechtssicheren Organisation anhand von Fallbeispielen
- Die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
- Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
- Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
- Notfallmanagement
- Arbeits- und Wegeunfälle
Veranstaltungsort
BAD GmbH Bayreuth
Schulungsräume 1. Obergeschoss
Austr. 2b
95445 Bayreuth
Tel.: 0921-75 98 60
Bedingungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.
Verrechnung in Einsatzzeiten
Die Kosten können auf Wunsch des BAD Kunden bei bestehenden Verträgen, nach vorheriger Absprache mit den betreuenden Experten, mit Ihren Einsatzzeiten verrechnet werden.