Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Seminar
18. November 2024
08:30 - 16:00 Uhr
19. November 2024
08:30 - 16:00 Uhr
in Ilshofen
Zielgruppe
Jeder der sich dazu berufen fühlt.
Es werden keine Anforderungen an die Qualifikation gesetzt. Jedoch sollte der berufene Mitarbeiter über soziale Kompetenz verfügen.
Referenten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit Thomas Leitz
- Fachkraft für Arbeitssicherheit Dirk Doose
- Fachkraft für Arbeitssicherheit Heino Hambrecht
Inhalte
- Allgemeine Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Betrieb
- Unfalluntersuchung
- Unterweisung
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisung
- Transport und Logistik
- Brandschutz
- Fremdfirmen
- Bildschirmarbeitsplätze
- Verkehrssicherheit
- Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
- Strom
- Lärm
- Grundlagen Gefahrstoffe
- Hautschutz
- Leitern und Tritte
- PSA
- Konfliktmanagement
- Sucht
- Erste Hilfe
Programmablauf
1. Seminartag
- 8:30 Uhr - Begrüßung durch den Referenten
- 8:45 Uhr - Vorstellungsrunde Teilnehmer
- 9:00 Uhr – bis ca. 16:00 Uhr - Bearbeiten Lehrgangsunterlagen
2. Seminartag
- 8:30 Uhr - 16:00 Uhr - Bearbeiten Lehrgangsunterlagen
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Ilshofen
Eckartshäuser Str. 25
74532 Ilshofen
Tel.: 07904 94361 0
Fax: 07904 94361 100
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.