Ausbildung zum Führen von Flurförderzeuge (Gabelstapler)
Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001
Seminar
24. April 2024
- 14. August 2024
in Wunsiedel
Zielgruppe
- Führer von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand
Referenten
- Rüdiger Krauß
Inhalte
Setzt ein Unternehmen Gabelstapler und andere Flurförderfahrzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand ein, so dürfen diese nur von ausgebildeten und qualifizierten Fahrern bewegt werden. Nur so kann Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen umgesetzt werden. Gemäß der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001 müssen Fahrer von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand von entsprechend zertifizierten und autorisierten Trainern ausgebildet werden.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen. Sie werden mit dem Umgang, der Steuerung und der Technik der Maschine vertraut gemacht, so dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden können.
Programmablauf
Theoretische Ausbildung (1. Tag von 8 bis 16 Uhr)
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Lasten
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
- Theoretische Abschlussprüfung
Praktische Ausbildung (2. Tag von 8 bis 16 Uhr)
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweise auf Gefahrenstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Verlassen des Flurförderzeugs
- Fahr- und Stapelübungen
- Praktische Abschlussprüfung
Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen
Veranstaltungsort
Bedingungen
Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet. Verrechnung in Einsatzzeiten Die Kosten können für BAD Kunden auch mit Ihrer BAD Einsatzzeit verrechnet werden. Bitte sprechen Sie uns an.