Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis
Seminar
17. Oktober 2024
- 18. Oktober 2024
in Schweinfurt
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen
Referenten
- Jochen Sauer
Inhalte
Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von
betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den
rechtlichen Vorgaben.
Programmablauf
Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt
wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen
und -einrichtungen ab. Unsere
Fachexperten vermitteln Ihnen die Kenntnisse des
vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen
Brandschutzes.
Vorbeugender Brandschutz
• Rechtliche Grundlagen
• Aufgaben des Brandschutzhelfers
• Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
• Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
• Verhalten im Brandfall, Grundlagen der
Evakuierung/Räumung
Abwehrender Brandschutz
• Löschmittel und deren Wirkungsweise
• Brandklassen und Brandarten
• Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
• Löschen von brennenden Personen
• Praktische Löschübung und Löschtaktik am
Fire-Trainer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Schweinfurt
Athenstraße 1
97424 Schweinfurt
Tel.: 09721/28821
Fax: 09721/28837
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.