Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis
Seminar
19. Juni 2023
09:30 - 13:00 Uhr
in Gera
Inhalte
Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab. Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 sind die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten sowie die Ausbildung entsprechender Brandschutz- und Evakuierungshelfer für den Arbeitgeber verpflichtend. Die Ermittlung der notwendigen Anzahl ergibt sich aus der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung, wobei ein Anteil von fünf Prozent in der Regel ausreichend ist. Unsere Fachexperten vermitteln Ihnen die Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Nach erfolgreichen Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat.
Programmablauf
Brandschutz – Theorie
Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandlehre
- Brandschutzordnung, Brandverhütung, Verhalten im Brandfall
- Betrieblicher Brandschutz (Brandmeldung und Notruf, Brandabschnitte und Brandschutztüren, Flucht- und Rettungswege und –pläne)
- Grundlagen der Evakuierung / Räumung
Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher, Wandhydranten
- Löschen von Personenbränden
Brandschutz – Praxis
- Handhabung Handfeuerlöscher (Wasser, Schaum, Kohlendioxid, Pulver)
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Gera
Nicolaistraße 1
07545 Gera
Tel.: 0365 5522450
Fax: 0365/552245-11
Bedingungen
AGB Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.