Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis
Ausbildung gemäß ArbSchG §10, DGUV V1 § 22, ASR A2.2
Seminar
03. März 2023
- 04. März 2023
in Bielefeld
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter im Unternehmen
Referenten
- Fachexperte Sicherheitstechnik
Inhalte
Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben.
Programmablauf
Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab. Unsere Fachexperten vermitteln Ihnen die Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Brandschutz – Theorie
- Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandlehre
- Brandschutzordnung, Brandverhütung, Verhalten im Brandfall
- Betrieblicher Brandschutz (Brandmeldung und Notruf, Brandabschnitte und Brandschutztüren, Flucht- und Rettungswege und –pläne)
- Grundlagen der Evakuierung / Räumung
- Besondere Risiken auf Baustellen
- Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher, Wandhydranten
- Löschen von Personenbränden
Brandschutz – Praxis
- Handhabung Handfeuerlöscher (Wasser, Schaum, Kohlendioxid
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Bielefeld
Am Lenkwerk 9
33609 Bielefeld
Tel.: 0521 5578940
Fax: 0521 / 55 78 94 - 99
Bedingungen
Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet. Die Kosten können für BAD-Kunden auch mit ihrer DGUV-Einsatzzeit verrechnet werden