Ausbildung Brandschutzhelfer*in
Seminar
14. Oktober 2024
- 15. Oktober 2024
in Duisburg-Hamborn
Zielgruppe
- Alle Mitarbeiter*innen eines Betriebs!
Referenten
- Brandschutzbeauftragte BAD Gesundheitszentrum Duisburg
Inhalte
Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab. Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 sind die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten sowie die Ausbildung entsprechender Brandschutzshelfer*innen für den Arbeitgeber verpflichtend. Die Ermittlung der notwendigen Anzahl ergibt sich aus der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung, wobei ein Anteil von min. fünf Prozent empfehlenswert ist. Unsere Fachexpert*innen vermitteln Ihnen die Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Nach erfolgreichen Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat.
Programmablauf
Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben der Brandschutzhelfer*innen
- Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
- Brandverhütung und betrieblicher Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/ Räumung
Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
- Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Duisburg
Alleestraße 83
47166 Duisburg-Hamborn
Tel.: 0203 9354260
Fax: 0203 93 54 26 220
Bedingungen
AGB's Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer*in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozent*innen gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozent*innen, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer*innen werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.