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...Expert*innen für das Gefahrstoff-management?

Was macht eigentlich… der Gefahrstoffbeauftragte?

Unternehmen, die Gefahrstoffe herstellen, anwenden, lagern, transportieren oder damit handeln, sind dazu verpflichtet, die mit den Gefahrstoffen verbundene Gefährdung regelmäßig zu erfassen und zu beurteilen. Diese Aufgaben obliegen einer fachkundigen Person.

Eins vorweg: Der Begriff des "Gefahrstoffbeauftragten" hat sich irrtümlicherweise im beruflichen Kontext in eine Reihe von Beauftragten im Arbeitsschutz eingliedert, wie etwa der Sicherheitsbeauftragter oder Brandschutzbeauftragter, der Begriff hat sich falsch eingebürgert.

Jedoch existiert nirgends der Begriff des/der Gefahrstoffbeauftragten, weder in der Gefahrstoffverordnung noch im Technischen Regelwerk der Gefahrstoffverordnung. Dies hat der Ausschuss für Gefahrstoffe in 2016 klargestellt: "Die Gefahrstoffverordnung fordert bzw. definiert keinen Gefahrstoffbeauftragten, auch wenn verschiedene Veranstalter diese Funktion durch Teilnahme an ihren Schulungen bescheinigen."

Was ist also gemeint? Es ist damit eine Person umschrieben, die sich um die Umsetzung der notwendigen Schritte der Gefahrstoffverordnung kümmert, also letztlich das Gefahrstoffmanagement.

Expert*innen für das Gefahrstoffmanagement benötigen umfassende Kenntnisse u. a. zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen. Nur durch eine gut ausgebildete fachkundige Person, kann die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet werden und der Betrieb den gesetzlichen Auflagen gerecht werden.

Hauptaufgaben von Expert*innen für das Gefahrstoffmanagement

Die zentrale Aufgabe von Expert*innen für das Gefahrstoffmanagement ist die Beratung des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden zu allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Daraus ergeben sich z.B. folgende Beratungsthemen, die den verantwortlichen Arbeitgeber unterstützen:

  • Durchführung der Informationsermittlung
  • Erstellung bzw. Aktualisierung des Gefahrstoffverzeichnisses
  • Umsetzung der Grundpflichten und allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung
  • Gefährdungsbeurteilungen durchführen
  • Orientierende Messungen am Arbeitsplatz durchführen
  • Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen beschreiben
  • Betriebsanweisungen erstellen
  • Mitarbeitende bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unterweisen
  • Umsetzung der richtigen Lagerung von Gefahrstoffen

Bei diesen Aufgaben aus dem Gefahrstoffmanagement unterstützt BAD gerne. Erhalten Sie hier weitere Informationen

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Ein Portraitbild von Fran Roth, Leiter Kommunikation und Marke

Frank Roth

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