Warum Hitze auch ein Thema für Arbeitgeber ist

Bonn - Direkte Sonneneinstrahlung und starke Hitze machen in diesen Tagen vielen Menschen zu schaffen – auch und gerade bei der Arbeit. Welche Gefahren drohen und welche Verantwortung Arbeitgeber für ihre Beschäftigen haben, erläutert BAD-Arbeitsmedizinerin Dr. Christina Nußbeck.

Unter freiem Himmel: von Hitzeschlag bis Hautkrebs

Ob Bademeisterin oder Landschaftsgärtner, ob Bauarbeiter oder Zoomitarbeiterin – im Sommer sind in Deutschland laut Schätzungen mehr als 2,7 Millionen Beschäftigte den Gefahren durch große Hitze direkt ausgesetzt, so das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Arbeitgeber hat dabei eine besondere Fürsorgepflicht. Im Rahmen der sogenannten Gefährdungsbeurteilung ist er verpflichtet, die konkreten Arbeitsbedingungen genau zu prüfen – und Schutzmaßnahmen zu ergreifen: das kann vom Angebot an Sonnencreme über Sonnenbrillen oder Schutzkleidung bis hin zum Aufbau schattenspendender Unterstände etwa für die Aufsicht im Schwimmbad reichen.

Doch damit nicht genug. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, die Mitarbeitenden aufzuklären: „Dafür sollte einmal im Jahr eine Unterweisung der Mitarbeitenden erfolgen – und die betriebliche Vorsorge ‚Natürliche UV-Strahlung‘ angeboten werden“, sagt Dr. Nußbeck. Gleichzeitig weist sie auch darauf hin, dass diese Vorsorge selbstverständlich die regelmäßige Hautkrebsvorsorge beim Hautarzt nur ergänzen aber nicht ersetzen kann. 

Es gibt kein Hitzefrei im Büro 

Nicht nur auf die direkten Gefahren durch Sonneneinstrahlung – von der verstärkten Hautalterung durch UV-A Strahlung bis zur Zunahme von Krebserkrankungen durch die UV-B Strahlung – sollten Arbeitgeber achten. Auch hohe Temperaturen am Arbeitsplatz können für Beschäftigten zur Belastung werden. „Sie führen im besten Fall zu sinkender Leistungsfähigkeit und -bereitschaft, im schlimmsten Fall jedoch zu Unfällen“, warnt Dr. Christina Nußbeck. Laut Arbeitsstättenregel soll die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 °C nicht überschreiten – in nicht klimatisierten Arbeitsräumen ist dies schnell erreicht. Einen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder "Hitzefrei" gibt es zwar nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen geringgehalten werden. 

Was kann ein Arbeitgeber also tun? 

Lüften Sie etwa die Arbeitsräume in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden. Stellen Sie Ventilatoren zur Verfügung. Besonders wichtig ist ein effektiver Sonnenschutz, damit sich Innenräume erst gar nicht so stark erhitzen. Sehr wirkungsvoll sind etwa außenliegen-de Jalousien oder hinterlüftete Markisen; innenliegende Rollos sollten aus hellem oder hoch reflektierendem Material bestehen. Klimaanlagen versprechen in vielen Fällen schnelle Kühlung, doch auch hier sollte mit Bedacht vorgegangen werden. Die Arbeitsmedizinerin rät, bei hohen Außenlufttemperaturen die Differenz zur Raumlufttemperatur nicht zu groß einzustellen – ansonsten droht ein Kreislaufkollaps beim Verlassen des gekühlten Raumes. Und: „Bei unsachgemäßem Betrieb kann die Gesundheit etwa durch Zugluft oder Keimbelastung gefährdet werden.“

Ähnlich wie beim Umgang mit direkter Sonneneinstrahlung können die Mitarbeitenden selbst auch etwas für einen kühlen Kopf tun. So hilft etwa, regelmäßig die Arme unter laufendem Wasser zu kühlen oder kühlende Tücher und Umschläge zu nutzen. Schweißaufnehmende oder schnell Schweiß abtransportierende Kleidung hilft zudem, einen Wärmestau zu vermeiden. An Arbeitsplätzen mit großer Hitzebelastung können auch spezielle Kühlwesten sowie Arm- und Beinmanschetten getragen werden. 

Der Arbeitgeber sollte zudem gemeinsam mit den Mitarbeitenden prüfen, ob bestimmte Aufgaben früher erledigt werden können oder ob zusätzliche kurze Pausen möglich sind. Und auch, wie sichergestellt werden kann, dass die Mitarbeitenden an heißen Tagen auch ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Die Arbeitsmedizinerin empfiehlt, rechtzeitig noch vor dem Durst und ausreichend zu trinken. Das bedeutet je nach Körpermasse und Schweißabgabe 1,8 bis 2,5 Liter täglich, bei körperlicher Arbeit und starker Hitze entsprechend mehr. 

Dr. Nußbeck: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten gemeinsam darauf achten, dass der Arbeitsplatz auch im Sommer ein Ort ist, an dem die Arbeit ohne Gefahren für die Gesundheit erledigt werden kann.“ 

Mehr Infos: BAD-Podcast, Folge „Sonnenschutz ist Arbeitsschutz

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