Von Kopf bis Fuß: PSA im Job
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt Beschäftigte vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Wofür benötigen Mitarbeitende PSA? Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmer und Mitarbeitende beim Umgang mit PSA? Antworten von Johanna Ness, Sicherheitsingenieurin bei BAD.
Moderation:
Christian Gies (BAD-Unternehmenskommunikation)
Von Kopf bis Fuß
Persönliche Schutzausrüstung im Beruf
Arbeitgeber sind für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zuständig. Sind Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht auszuschließen, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Wann sie eingesetzt wird und welche Pflichten damit für Arbeitgeber und -nehmende verbunden sind, erklärt Johanna Ness, Sicherheitsingenieurin bei BAD.
Warum muss ein Mitarbeitender die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen?
Johanna Ness: Wie der Name sagt, schützt PSA den Träger/die Trägerin. Ist sie vorgeschrieben, muss er/sie die PSA nutzen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu wissen, dass wir im Arbeitsschutz das sogenannte STOP-Prinzip haben. Das S steht für Substitution. Das bedeutet, dass man die Gefahr komplett vermeiden soll, dass sie erst gar nicht existiert. T steht für technisch. Wir kapseln beispielsweise Maschinen oder errichten Schutzeinrichtungen. Unter O fassen wir organisatorische Maßnahmen zusammen: so kann beispielsweise geregelt werden, dass ein Mitarbeiter, der in einer lauten Umgebung arbeitet, dem Lärm nicht zu lange ausgesetzt ist. Zuletzt kommt dann die Persönliche Schutzausrüstung. Darunter fallen zum Beispiel Hand-, Fuß- und Atemschutz, Schutzkleidung, die schwer entflammbar oder die schnittfest ist. Darüber hinaus gibt es PSA gehen Absturz und gegen Ertrinken. Arbeitskleidung fällt zunächst nicht darunter, es sei denn, sie hat eine Schutzfunktion. Bekleidung, die beispielsweise nur getragen wird, um ein einheitliches Auftreten zu gewährleisten, wird nicht unter PSA subsumiert.
Sie beraten Unternehmen, welche Schutzausrüstung für ihren Bereich passend sind?
Johanna Ness: Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung ermitteln wir, welche PSA benötigt wird. Wir binden – wenn es um die Umsetzung geht – den Arbeitgeber, Betriebsärzt*innen, den Betriebsrat, ggf. den Personalrat und – sehr wichtig – die Mitarbeitenden mit ein. Gebe ich vor, welche Handschuhe sie beispielsweise zu tragen haben, weil die Schutzwirkung gut ist und sie antworten mir, dass sie damit nicht arbeiten können, dann werden sie dieses Modell nicht tragen. Wir schauen daher gemeinsam, was es auf dem Markt gibt und planen einen Testphase mit ein.
Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: wir haben einen Kunden, der Verkehrsschilder produziert. Auf das Metallschild muss noch eine Folie angebracht werden, um sie bekleben zu können. Die Schilder sind sehr scharf. Die Mitarbeitenden waren gezwungen, Handschuhe zu tragen, um sich nicht zu verletzen. Aber sie benötigen für die Arbeit auch ihre Finger; beim Abziehen der Folie stören Handschuhe. Die scharfen Kanten haben die Handschuhe zudem kaputt geschnitten. Gemeinsam mit der Führungskraft dieses Bereichs sowie zwei Mitarbeitenden haben wir dann überlegt, wie wir dieses Problem lösen können. Wir fanden einen Hersteller, der Handschuhe anbietet, die den Zeigefinger und Daumen frei hatten. Die verschiedenen Modelle haben wir getestet. Die Mitarbeitenden waren sehr zufrieden, mit eingebunden zu sein und tragen die Handschuhe nun auch.
Wird häufig zur PSA als erste Schutzmaßnahmen gegriffen?
Johanna Ness: Häufig ist es so, dass die falsche Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Beispielsweise werden Handschuhe, Schnitthandschuhe ausgewählt, durch die die Chemikalien, mit denen die Beschäftigten arbeiten, dringt. Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung muss dann nochmal geschaut werden, ob das dann wirklich die richtige Maßnahme ist.
Vielfach urteilt der Arbeitgeber auch zu schnell. Er sieht das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und beschließt, dass die Persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss, weil es vielleicht günstig ist. Hier gilt es, genau hinzuschauen. Oft ist die technische Variante – langfristig gesehen – die bessere Investition. PSA hingegen muss regelmäßig ersetzt, ggf. geprüft werden. Manchmal weist sie auch Verschleißerscheinungen auf oder ist mit arbeitsmedizinischen Vorsorgen verbunden. Das sind Kosten, die man im ersten Moment nicht im Blick hat, weil man denkt, dass Handschuhe preiswerter sind.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die PSA zu bezahlen?
Johanna Ness: Wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass PSA zu tragen ist, muss der Arbeitgeber diese zur Verfügung stellen und die Kosten übernehmen. Das betrifft ebenso Prüfungen, die Instandhaltung, ggf. zusätzliche Dinge, die benötigt werden. Braucht jemand Einlagen für Schuhe, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen und die Schuhe anzupassen.
... und Mitarbeitende sind verpflichtet, sie zu tragen?
Johanna Ness: Ja, sie müssen sie ordnungsgemäß tragen, sofern die Gefährdungsbeurteilung dies ergeben hat. Sie werden unterwiesen, wie die PSA zu tragen, zu pflegen und aufzubewahren ist. Trägt der Mitarbeitende sie nicht, ist es sinnvoll zu fragen, aus welchen Gründen. Ist es fehlende Akzeptanz? Manchmal muss sie auch angepasst werden. Oft ist auch Aufklärungsarbeit vonnöten und eine nochmalige Unterweisung, warum es wichtig und in seinem Interesse ist, die PSA zur tragen bzw. zu benutzen. Sanktionsmaßnahmen machen meiner Erfahrung nach wenig Sinn.
Wie häufig muss PSA denn überhaupt geprüft werden?
Johanna Ness: Es kommt auf die Schutzausrüstung an, auf den Verschleiß und die die äußeren Umstände. Jemand der Sicherheitsschuhe jeden Tag in einem Produktionsbereich trägt, wo der Schuh mit Materialien in Kontakt kommt, Witterungseinflüssen ausgesetzt ist und Abrieb vorhanden ist, verschleißt die Schuhe leicht. Grundsätzlich gibt es Herstellerempfehlungen. Manche Hersteller geben an, den Schuh nach sechs Monaten zu wechseln. Andere geben Zeiträume von fünf bis acht Jahren als Empfehlung. Man kann sich am Produktionsdatum, das im Schuh zu sehen ist, orientieren.
Gleiches gilt für Schutzhelme. Es kommt auf das Material an, wie lange er verwendet und gelagert werden kann. Dies sollte man auch nochmals in der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Manche Persönliche Schutzausrüstung muss auch durch bestimmte Personen geprüft werden. Grundsätzlich sollte der Nutzer immer selbst eine Sichtprüfung vornehmen, um zu schauen, ob noch alles in Ordnung ist. Ist zum Beispiel ein Loch oder Riss im Handschuh, ist er nicht mehr nutzbar, da die Schutzfunktion nicht mehr vorhanden ist. Ist ein Helm aus großer Höhe runtergefallen oder hatte man mit ihm schon einen schlimmen Sturz, sollte er ausgetauscht werden.
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