Das Arbeitsschutzgesetz und seine nachgelagerten Verordnungen, die DGUV Vorschriften 1 und 2 sowie das Arbeitssicherheitsgesetz fordern implizit kontinuierliche Verbesserungsprozesse. Haben sich also beispielsweise Handlungsabläufe und Tätigkeitsprofile geändert, ist es erforderlich, erneut die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen.
Im Sinne einer Ganzheitlichkeit ist immer zu empfehlen, dass die Maßnahmen neben dem „klassischen“ Arbeitsschutz auch auf die körperliche und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zielen.
Dazu können etwa gesetzlich definierte Leistungen gehören, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach SGB IX oder aber auch freiwillige Leistungen, wie etwa das Employee Assistance Program (EAP) oder Maßnahmen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Globales Unternehmensentwicklungsziel: Gesundes und resilientes Unternehmen
Das langfristige Ziel eines Unternehmens sollte sein, ein „gesundes“ und resilientes Unternehmen zu schaffen, in dem die diversen Teilaspekte vernetzt sind, und Themen wie Fehlerkultur, Mitarbeitendenpartizipation, Führungsstil, aber auch Inklusion, Chancengleichheit, Work-Life-Balance und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit integriert sind.