Mögliche psychische Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen können anhand der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen identifiziert werden. Zu ihrer Durchführung und zur Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen inklusive der Prüfung einer nachhaltigen Wirksamkeit sind alle Unternehmen laut §§3, 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Dies umfasst auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen.
Die Belastungsfaktoren können sowohl mit qualitativen als auch quantitativen Instrumenten herausgearbeitet werden. Es ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, das für das Unternehmen passende Verfahren zu finden. Die Praxis hat gezeigt, dass die Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen (GB Psych) Unternehmen eine sehr gute Chance bietet, psychische Belastungsfaktoren systematisch zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu reduzieren.
Die Auswahl folgt dabei verschiedenen Faktoren: etwa bereits vorhandene Erfahrungen mit Erhebungen, Akzeptanz der Verfahrensart oder den vorhandenen Ressourcen.