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So ermitteln Sie psychische Gefährdungen

So ermitteln Sie psychische Gefährdungen

Sie haben mögliche Belastungsfaktoren für psychische Belastungen in Ihrem Haus bereits identifiziert? Mit diesen praxisbewährten Verfahren finden Sie passende Maßnahmen, um die Psyche Ihrer Mitarbeitenden wirksam zu schonen.

Psychische Belastungen reduzieren: Finden Sie das für Ihr Unternehmen geeignete Verfahren!

Wir präsentieren Ihnen ausschließlich bewährte Möglichkeiten aus der Praxis, die unsere Expert*innen in ganz Deutschland seit Jahren für ihre Kunden aller Branchen und Größen anwenden.

Der Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA) hat sich insbesondere aufgrund seiner ausgezeichneten betrieblichen Praktikabilität als Befragungsinstrument zur Erfassung psychischer Belastungen im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG etabliert.
Der KFZA stellt ein standardisiertes, quantitatives Verfahren der Verhältnisprävention dar, welches bereits langjährig in der betrieblichen Praxis im Einsatz ist. Es handelt sich um ein Screening-Instrument, mit dem positive und negative Einflüsse der Arbeits- und Organisationsstruktur erfasst werden können.
Die in § 5 ArbSchG genannten, möglichen Gefährdungsfaktoren werden in den Leitlinien der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz konkretisiert und unter den folgenden fünf Merkmalsbereichen detailliert aufgeschlüsselt:

  • Arbeitsinhalt / Arbeitsaufgabe
  • Arbeitsorganisation
  • Soziale Beziehungen
  • Arbeitsumgebung
  • Neue Arbeitsformen

Der KFZA umfasst bereits sehr viele dieser wesentlichen Aspekte möglicher psychischer Gefährdungspotenziale, so dass der KFZA für viele Arbeitsplätze als Instrument im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen geeignet ist. Je nach untersuchtem Arbeitsplatz kann es aber erforderlich sein, weitere, im KFZA nicht oder nur oberflächlich abgebildete Gefährdungsgegenstände zu vertiefen.
Für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wurde der KFZA gezielt auf Grundlage der Leitlinien ergänzt. Zudem können weitere aus den Leitlinien abzuleitende unternehmensspezifische Erweiterungen vorgenommen werden.

Beim Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ) in der deutschen Standardversion handelt es sich um ein wissenschaftlich fundiertes Befragungsverfahren von Mitarbeitenden. 85 Fragen können entweder online oder klassisch auf Papier ausgefüllt werden. Das Ziel: Psychische Faktoren bei der Arbeit können mit dem Fragebogen erfasst werden. Die Fragen sind den drei Themen „Anforderungen“, „Einfluss und Entwicklungsmöglichkeiten“ sowie „Soziale Beziehungen und Führung“ zugeordnet.

Die Ergebnisse können mit berufsgruppenspezifischen Referenzdaten einer zentralen Datenbank verglichen werden. Dies erleichtert Interpretation und Ableitung von Maßnahmen. Beim COPSOQ werden wie beim KFZA Hinweise auf Schwachstellen und Verbesserungspotential geliefert. Dies ermöglicht eine optimale Vorbereitung für das weitere Vorgehen. Die Befragung wird statistisch ausgewertet, gefolgt von einem anschließenden Bericht, auf dessen Grundlage erste übergeordnete Maßnahmen beschlossen werden können.

Das Moderationsverfahren sieht für die Datengewinnung moderierte Analyse-Workshops für definierte Arbeitsplatztypen wie etwa Büro, Innendienst, IT, Produktion, Vertrieb vor. Für jeden Arbeitsplatztyp wird eine Projektgruppe aus Expertinnen und Experten mit ausreichend tiefen Kenntnissen über den Arbeitsplatztyp zusammengestellt. Besonderer Vorteil: In den Workshops werden für die ermittelten Belastungen direkt Maßnahmenvorschläge formuliert.

Die Grundlage für die Workshops bildet dabei ein Katalog mit 15 Fragen, die psychische Belastungen in den Bereichen „Arbeitsinhalte“, „Arbeitsorganisation“, „Führung“ sowie „soziales Umfeld“ erfassen. Die Fragen sind branchenunspezifisch und betriebsgrößenunabhängig. Sie ermöglichen eine systematische Beurteilung der wichtigsten Aspekte bestehender psychischer Belastungen. Der Fragebogen entspricht den beiden Leitlinien der GDA (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie) „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ und „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“.

Wenn die Analysen für die einzelnen Arbeitsplatztypen vorliegen, erfolgt eine zusammenfassende Auswertung und Betrachtung der Ergebnisse sowie der Maßnahmenvorschläge. Dieser Betrachtung folgt in einem speziellen Steuerungsgremium bzw. im Arbeitsschutzausschuss (ASA) eine abschließende Bewertung sowie Maßnahmenfestlegung.

Eine weitere Möglichkeit, Gefährdungen aufgrund psychischer Belastungen zu ermitteln, bietet das „Basismodul für psychische Gefährdungen“. Die „Brennpunkte“ psychischer Belastungen können mit Hilfe eines übersichtlichen Arbeitsblattes in kürzester Zeit identifiziert und anschließend weitere, tiefergehende Betrachtungen der Arbeitsbedingungen vorbereitet werden.

Hierzu sind jedoch Vorkenntnisse aus einer laufenden Betreuung in arbeitsschutztechnischer Hinsicht erforderlich. Die Datengewinnung erfolgt dabei durch die Begehung der verschiedenen Arbeitsplatztypen; der zugehörige Fragebogen wurde auf Grundlage der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)-Leitlinie zur Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung entwickelt und beinhaltet 36 sogenannte Indikatorfragen.

Im Anschluss erfolgt für jeden Arbeitsplatztyp anhand der Auswertungstabelle die Zuordnung der möglichen Belastungen mit anschließender Ableitung der Maßnahmen in der Arbeitsschutz-Ausschuss (ASA)-Sitzung. Bei dem Verfahren werden wissenschaftliche Erkenntnisse zu psychischen Belastungssituationen mit den Bedingungen des konkreten Arbeitsplatzes verbunden.

Ein solches Vorgehen eignet sich insbesondere für kleinere Unternehmen, wie Handwerks-, Produktions-, Praxisbetriebe oder kleinere Büros mit bis zu zwanzig Mitarbeitenden.

Welches Verfahren ist für Sie richtig? Wir beraten und unterstützen Sie gerne jederzeit. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Mögliche psychische Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen können anhand der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen identifiziert werden. Zu ihrer Durchführung und zur Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen inklusive der Prüfung einer nachhaltigen Wirksamkeit sind alle Unternehmen laut §§3, 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Dies umfasst auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen.

Die Belastungsfaktoren können sowohl mit qualitativen als auch quantitativen Instrumenten herausgearbeitet werden. Es ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, das für das Unternehmen passende Verfahren zu finden. Die Praxis hat gezeigt, dass die Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen (GB Psych) Unternehmen eine sehr gute Chance bietet, psychische Belastungsfaktoren systematisch zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu reduzieren.

Die Auswahl folgt dabei verschiedenen Faktoren: etwa bereits vorhandene Erfahrungen mit Erhebungen, Akzeptanz der Verfahrensart oder den vorhandenen Ressourcen.

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