Das Strahlenschutzgesetz hat daher vorgesehen, dass die Bundesländer jene Gebiete benennen, in denen eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Gebäuden steht, in denen der Referenzwert, der die Unbedenklichkeit garantiert, voraussichtlich überschritten wird. Seit 1. Januar 2021 besteht dort an bestimmten Arbeitsplätzen eine Messpflicht. Im Detail sehen die Regelungen so aus: Arbeitgeber bzw. Verantwortliche müssen innerhalb von sechs Monaten an allen Arbeitsplätzen im Keller und Erdgeschoss eine Radonmessung veranlassen. Dabei kann es sich um klassische Büroarbeitsplätze und Gewerbebetriebe handeln, aber auch um Schulen und Kindergärten oder Fertigungsunternehmen. Die dafür notwendigen Messdosen dürfen ausschließlich von vom Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) anerkannten Stellen bezogen werden. Die BAD-Expertinnen und -Experten beraten umfassend zu den neuen Regelungen, organisieren und/oder führen die Messungen durch und bieten Lösungen zur langfristigen Reduzierung der Radonkonzentration an.
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Schutz vor Radon
Radon entsteht überall im Erdreich und entweicht an die Erdoberfläche. Radon kann Lungenkrebs verursachen. Das Strahlenschutzgesetz sieht seit dem 1. Januar 2021 für Unternehmen an bestimmten Arbeitsplätzen eine Messpflicht vor.
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