Ruhe gewinnt, die gesunde Zukunft beginnt!

Penetrantes Telefonklingeln oder ein schrilles Pfeifen dicht am Ohr: Lärmschwerhörigkeit liegt weiterhin mit an der Spitze der Berufskrankheiten.

In Deutschland sind fünf Millionen Arbeitnehmende während der Arbeit gesundheitsschädlichem, insbesondere gehörgefährdendem Lärm von mehr als 85 dB(A) ausgesetzt, heißt es von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA). Jedes Jahr werden der BauA zufolge rund 10.000 neue Fälle der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit angezeigt, etwa 6.000 neue Fälle erstmals anerkannt und mehr als 1.000 erstmals entschädigt.

Damit gehört die Lärmschwerhörigkeit - direkt nach den Infektionskrankheiten - zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland im Jahr 2022. Damit ist Lärm einer der wesentlichen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz.

Lärm verursacht aber nicht nur irreparable Gehörschäden und erhöht die Unfallgefährdung, sondern gefährdet generell die Gesundheit von Personen im Arbeitsbereich, im Haushalt und in der Freizeit. Ob im Betrieb oder im Büro: Drucker, Kopierer, Produktionsmaschinen, Handwerkszeuge und viele mechanische Arbeiten können erheblich zur Lärmbelastung beitragen.  

Lärm kann zu physiologischen Reaktionen und Befindlichkeitsstörungen führen, die sich bei längerfristiger Lärmbelastung und beim Auftreten weiterer Belastungsfaktoren als gesundheitliche Beeinträchtigungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Erkrankungen des Verdauungssystems) manifestieren können.
 

Das müssen Unternehmen gegen Lärm tun

Wann Lärmschutz erforderlich ist, regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Demnach müssen Arbeitsplätze mit einem Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel von mehr als 137 dB(C) als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort müssen insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden.

Technische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sind unter anderem leisere Maschinen oder lärmarme Arbeitsverfahren. Mit ihnen lässt sich der Lärmpegel nachhaltig senken. Beispiele sind lärmgeminderte Druckluftdrüsen oder schallgedämmte Sägeblätter für Kreissägen. Sind technische Maßnahmen nicht möglich, muss die Lärmbelastung organisatorisch eingeschränkt werden, indem zum Beispiel Schallschutzwände oder Schallschutzkapseln die Lärmquelle abschirmen.

Ab einer Lärmbelastung von durchschnittlich 80 dB(A) am Tag müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, also Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken. Eine Tragepflicht besteht ab einem Wert von 85 dB(A).
 

Tipps gegen Lärm: Das kann jeder im Alltag tun!

In dauerhafter Stille zu leben, ist aussichtslos. Doch manche Menschen sind stärker durch ständigen Lärm belastet als andere. Diese Maßnahmen können Sie selbst anwenden, um sich und Ihre Mitmenschen vor unnötigem Lärm zu schützen:

  • Verursachen Sie nicht mehr Lärm als unbedingt erforderlich. Achten Sie stets das Recht anderer auf Ruhe.
  • Arbeiten Sie möglichst so, dass unnötiger Lärm vermieden wird. Legen Sie etwa harte Gegenstände hin, statt sie zu werfen oder lassen Sie Geräte nicht länger laufen als für den Arbeitsvorgang benötigt. Benutzen Sie beispielsweise auch nicht aus Spaß oder Unachtsamkeit die Hupe von PKW oder LKW.
  • Tragen Sie immer einen Gehörschutz mit optimaler Schutzfunktion − wenn es vorgeschrieben oder ratsam ist, beispielsweise beim Rasenmähen, Heckenschneiden oder beim Heimwerken.
  • Telefonieren Sie möglichst leise auf der Arbeit – vor allem im Großraumbüro!
  • Schalten Sie Kopierer und Drucker erst dann ein, wenn Sie sie brauchen. Besser noch, diese werden in einem separaten Raum untergebracht.
  • Gehen Sie bestmöglich Freizeitaktivitäten mit hohen Schallpegeln aus dem Weg!
  • Überprüfen Sie kritisch die Lautstärke-Einstellung Ihrer Radio-, Fernseh- und mobilen Endgeräte. Fragen Sie sich, ob diese Geräte im Hintergrund laufen müssen.
  • Überprüfen Sie das Spielzeug Ihrer Kinder! So können etwa Schreckschusspistolen, Trillerpfeifen und Quietschtiere erhebliche Gehörschäden nach sich ziehen!


BAD unterstützt im Kampf gegen Lärm

BAD berät Unternehmen in allen Fragen des Lärmschutzes und bietet bundesweit die arbeitsmedizinischen Vorsorgen in den Gesundheitszentren an.  

Fordern Sie jetzt unser Factsheet mit weiterführenden Informationen zum Thema "Lärm" an.

 

Ihre Ansprechpersonen

Ein Portraitbild von Fran Roth, Leiter Kommunikation und Marke

Frank Roth

Tel. +49 228 40072-770
presse@bad-gmbh.de