Das Bundesamt für Strahlenschutz warnte jüngst davor, dauerhaft im heimischen Keller zu arbeiten. Der Grund: Das Gas Radon könnte sich dort verstärkt auftreten und sich dann negativ auf die Gesundheit auswirken. Demnach sei eine Überprüfung des Vorkommens sehr zu empfehlen. Abgedichtete Rohrzugänge und Risse können laut Bundesamt die Konzentration verringern. Auch kleine Lüftungsanlagen könnten zu einem geringeren Anteil an Radon beitragen. Reines Lüften hilft jedoch nicht, so die Experten.
Radon kann Lungenkrebs verursachen
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall im Boden entsteht. Je nach Art des Bodens kann es in höheren oder niedrigeren Konzentrationen vorkommen. Tritt es aus dem Boden aus, wird es durch die Atmosphärenluft sofort stark verdünnt. Tritt es jedoch über Risse und Fugen in Gebäude ein, kann es sich dort anreichern. Wird es in erhöhten Mengen über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann es Lungenkrebs verursachen. Radon ist nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für das Entstehen von Lungenkrebs.
Maßnahmenplan: So soll das Radonaufkommen weniger werden
Gemäß § 122 StrSchG (Strahlenschutzgesetz) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in 2020 einen nationalen Radonmaßnahmenplan erstellt und veröffentlicht. Dieser enthält die wesentlichen Schritte zur nachhaltigen Verringerung der Exposition gegenüber Radon.
Die beschriebenen Maßnahmen reichen von all-gemeinen Informations- und Aufklärungsmaßnahmen bis hin zu konkreten technischen Vorgehensweisen. Die technischen Maßnahmen wiederum erstrecken sich hierbei von Maßnahmen, die den Zutritt von Radon in Gebäude vermindern, bis hin zu Maßnahmen, welche bereits gegebene hohe Radonaktivitätskonzentrationen in Gebäuden verringern sollen.
Im Kapitel II des Radonmaßnahmenplans wird unter Punkt 2 auf die Erhebung des Radonvorkommens sowie Identifikation und Ausweisung von Radonvorsorgegebieten eingegangen. Wie schon im § 121 StrlSchG festgelegt wurde, haben die zuständigen Behörden der Bundesländer durch Allgemeinverfügungen diese Gebiete zum 1. Januar 2021 ausgewiesen.
Grundlage für diese Festlegungen waren die Bestimmungen der regionalen Radonverteilung durch Messungen sowie Prognosen. Hierbei sind sowohl Studien der Bundesländer als auch des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) herangezogen worden. Zu berücksichtigen waren die Verteilung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft (Erdreich), der Bodengaspermeabilität, der Radonaktivitätskonzentration in Innenräumen von Gebäuden und die Anzahl von möglichen betroffenen Gebäuden in den Gemeinden beziehungsweise Landkreisen.