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Radon: Schutz vor der unsichtbaren Gefahr

Radon: Schutz vor der unsichtbaren Gefahr

Das Bundesamt für Strahlenschutz warnt aktuell Beschäftigte im Homeoffice vor einer zu hohen Belastung mit dem natürlichen radioaktiven Edelgas Radon. Seit Kurzem gelten zudem umfassende gesetzliche Änderungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen. Wie gefährlich ist Radon?

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Radonvorsorgegebiete werden alle zehn Jahre neu bestimmt

Im Weiteren gibt das StrlSchG vor, dass die Festlegung der Radonvorsorgegebiete mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen sind. Es wird damit gerechnet, dass zusätzliche Gebiete nach einer erneuten Radonprognose für Deutschland ausgewiesen werden.

In den aktuell festgelegten Gebieten besteht seit dem 1. Januar 2021 eine Messpflicht für Unternehmen mit Arbeitsplätzen im Keller und/oder im Erdgeschoss. Die Messungen benötigen einen Zeitraum von zwölf Monaten und müssen bis spätestens 30. Juni 2021 begonnen werden.

Hierzu müssen sogenannte Exposimeter von einem vom BfS anerkannten Anbieter bezogen werden. Eine Liste dieser anerkannten Stellen ist auf den Internetseiten des BfS zu finden. Die Exposimeter sind für jeden Innenraum, in dem sich ein Arbeitsplatz befindet, vorzusehen.

Die Durchführung der Radon-Messungen ist preiswert und unproblematisch. Den Exposimetern sind dazu Anleitungen beigelegt. Alternativ können dafür auch die Dienste von Radonfachpersonen in Anspruch genommen werden.


Lösungswege für Unternehmen zum Schutz vor Radon

Im November 2020 hat das BfS eine übersichtliche Broschüre „Radon-Schutz an Arbeitsplätzen“ veröffentlicht.7 Darin wird ein Stufenkonzept geeigneter Maßnahmen für Unternehmen vorgestellt. Der Schutz vor Radon betrifft nun eine Vielzahl von Unternehmen, die bislang nicht mit Strahlenschutz konfrontiert waren. Die Umsetzung des Schutzes vor Radon wird weiterhin einen sehr langen Zeitraum beanspruchen, da sich schon eine Einzelmessung über zwölf Monate er-streckt und bei notwendigen Maßnahmen wiederholt werden muss.

Autor: Robert Hofmann, Dipl.-Ing. Strahlenschutz, Strahlenschutz beauftragter, Radonfachperson BAD

Das Bundesamt für Strahlenschutz warnte jüngst davor, dauerhaft im heimischen Keller zu arbeiten. Der Grund: Das Gas Radon könnte sich dort verstärkt auftreten und sich dann negativ auf die Gesundheit auswirken. Demnach sei eine Überprüfung des Vorkommens sehr zu empfehlen. Abgedichtete Rohrzugänge und Risse können laut Bundesamt die Konzentration verringern. Auch kleine Lüftungsanlagen könnten zu einem geringeren Anteil an Radon beitragen. Reines Lüften hilft jedoch nicht, so die Experten.


Radon kann Lungenkrebs verursachen

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall im Boden entsteht. Je nach Art des Bodens kann es in höheren oder niedrigeren Konzentrationen vorkommen. Tritt es aus dem Boden aus, wird es durch die Atmosphärenluft sofort stark verdünnt. Tritt es jedoch über Risse und Fugen in Gebäude ein, kann es sich dort anreichern. Wird es in erhöhten Mengen über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann es Lungenkrebs verursachen. Radon ist nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für das Entstehen von Lungenkrebs.

Maßnahmenplan: So soll das Radonaufkommen weniger werden

Gemäß § 122 StrSchG (Strahlenschutzgesetz) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in 2020 einen nationalen Radonmaßnahmenplan erstellt und veröffentlicht. Dieser enthält die wesentlichen Schritte zur nachhaltigen Verringerung der Exposition gegenüber Radon.

Die beschriebenen Maßnahmen reichen von all-gemeinen Informations- und Aufklärungsmaßnahmen bis hin zu konkreten technischen Vorgehensweisen. Die technischen Maßnahmen wiederum erstrecken sich hierbei von Maßnahmen, die den Zutritt von Radon in Gebäude vermindern, bis hin zu Maßnahmen, welche bereits gegebene hohe Radonaktivitätskonzentrationen in Gebäuden verringern sollen.

Im Kapitel II des Radonmaßnahmenplans wird unter Punkt 2 auf die Erhebung des Radonvorkommens sowie Identifikation und Ausweisung von Radonvorsorgegebieten eingegangen. Wie schon im § 121 StrlSchG festgelegt wurde, haben die zuständigen Behörden der Bundesländer durch Allgemeinverfügungen diese Gebiete zum 1. Januar 2021 ausgewiesen.

Grundlage für diese Festlegungen waren die Bestimmungen der regionalen Radonverteilung durch Messungen sowie Prognosen. Hierbei sind sowohl Studien der Bundesländer als auch des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) herangezogen worden. Zu berücksichtigen waren die Verteilung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft (Erdreich), der Bodengaspermeabilität, der Radonaktivitätskonzentration in Innenräumen von Gebäuden und die Anzahl von möglichen betroffenen Gebäuden in den Gemeinden beziehungsweise Landkreisen.

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