Was können Unternehmen tun, um die arbeitsbedingten psychischen Belastungen zu minimieren oder sogar zu beseitigen?
Fakt ist: Trotz rechtlicher Rahmenbedingungen und möglicher Bußgelder seitens der Landesbehörde für Arbeitssicherheit, setzen laut der deutschen Prüfgesellschaft DEKRA nur vier von zehn Firmen die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung um. Dies ist das Ergebnis des DEKRA-Arbeitssicherheitsreports 2018/2019.
Dabei ist der Erfolg der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung messbar: Reduzierung von Fehlerquoten und Ausfallkosten sowie gesteigerte Leistungsfähigkeit und Produktivität, Mitarbeitendenbindung, Arbeitszufriedenheit sind einige der positiven Effekte.
Wichtig zu wissen: Es gibt keinen schematischen Weg, um das für das Unternehmen passende Verfahren zu finden. Individuelle Lösungen bei den Gefährdungsbeurteilungen sind gefragt.
Aus der Sicht der Praxis ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen eine sehr gute Chance für Unternehmen, psychische Belastungsfaktoren systematisch zu erkennen und ggf. mit geeigneten Maßnahmen zu reduzieren. Sie stößt einen Lernprozess im Unternehmen an, so dass insgesamt das Verständnis für psychische Belastungen und ihre möglichen Folgen erhöht wird.