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PSA für Gehörschutz: Pflichten, Maßnahmen und Ausrüstung

Ob Presslufthammer, Bohrmaschine oder Motorsäge – Schall und Lärm gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Auf Dauer schädigen sie jedoch das Gehör bleibend. Welche Pflichten der Arbeitgeber hat.

Von Simon Kraft, Dipl.-Ing. (FH) und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei BAD

Ist Gehörschutz Teil der PSA?

Gehörschutz ist ein wesentlicher Teil der Persönlichen Schutzausrüstung, weil er dazu dient, einen nicht reversiblen Gesundheitsschaden und dauerhaften Hörverlust zu vermeiden. Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Auch aus diesem Grund wurde der Lärmschutz in der PSA-Verordnung EU 2016/425 in die höchste Schutzklasse der Kategorie III eingestuft. Darunter fallen arbeitsbedingte Risiken mit Folgen wie Tod oder irreparablen Gesundheitsschäden. Beschäftigte müssen zur richtigen Handhabung der PSA jährlich unter anderem mit praktischen Übungen unterwiesen werden.

 

Wie viele dB sind schädlich?

Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) sieht vor, dass der Arbeitgeber je nach Auslösewert bestimmte Maßnahmen ergreifen muss, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt, dass ein Wert von 80 Dezibel (dB) nicht überschritten werden sollte, bezogen auf einen achtstündigen Arbeitstag. Ab diesem Wert ist eine Gehörschädigung möglich.

Grundsätzlich kommt es aber bei der dB-Zahl auch auf die Einwirkdauer an: Jemand, der über Jahre einem Lärm über 85 dB(A) ausgesetzt ist, kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es zu einer bleibenden Schädigung seines Gehörs kommt.


Wann muss man einen Gehörschutz tragen?

Laut der Lärm-, Vibrationsschutzverordnung beginnt die Trageverpflichtung ab 85 dB(A), oder wenn es Knallgeräusche gibt, ab 137 dB(C). Als maßgebend gilt der sogenannte Tages-Lärmexpositionspegel bei einer Arbeitszeit von acht Stunden. Darunter fallen alle Schallereignisse, die am Arbeitsplatz auftreten. Die zu treffenden Maßnahmen hängen davon ab, ob die ermittelten Werte des Tages-Lärmexpositionspegels oder des Spitzenschalldruckpegels den unteren oder oberen Auslösewert erreichen oder überschreiten.

Die unteren Auslösewerte betragen 80 dB(A) für den Tages-Lärmexpositions­pegel bzw. 135 dB(C) für den Spitzenschalldruckpegel, die oberen Auslösewerte liegen bei 85 dB(A) bzw. 137 dB(C). Das bedeutet: Bei Erreichen der unteren Auslösewerte sind Mitarbeitende darüber zu informieren, Gehörschutz muss bereitgestellt und eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden.  Ab den oberen Auslösewerten wird es dann zur Pflicht, Gehörschutz zu tragen, inkl. Lärmminderungs­programm.


Warum unterscheidet man dB(A) und dB(C)?

Bei den Indizes (A) und (C) handelt es sich um verschiedene Frequenzbewertungen, die die Schallwahrnehmung unseres Gehörs bei eher leisen Geräuschen – dB(A) und bei lauten Geräuschen – dB(C) nachempfinden. Daher wird kontinuierlicher Schall eher in dB(A) und Spitzenschall in dB(C) gemessen. Da die Frequenzbewertung (C) auch tiefe und hohe Frequenzen stärker berücksichtigt als die A-Bewertung, liegen die Messwerte in dB (C) in der Regel deutlich über den in dB (A) – wohlgemerkt für dasselbe Geräusch!


Bei welcher Arbeit muss man Gehörschutz tragen?

Gehörschutz muss bei lauten Tätigkeiten getragen werden. Typisch sind handwerkliche Arbeiten, wo mit kleinen Maschinen gearbeitet wird, Beispiel Aufbruchhämmer, Trennschleifer, Freischneider. Sie kommen aber auch zum Einsatz, wenn man sich in der Nähe einer Lärmquelle aufhält (z. B. bei größeren Baumaschinen oder industriellen Anlagen).

Eine generelle Verpflichtung, bei einer bestimmten Tätigkeit Gehörschutz zu tragen, gibt es nicht. Es ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers mittels der Gefährdungsbeurteilung festzustellen, wann dieser getragen werden muss. Werden die Auslösewerte überschritten, ist er verpflichtet, seine Beschäftigten anzuweisen, Gehörschutz zu tragen. Hier muss man teilweise auch in die Bedienungsanleitung der Maschinenhersteller schauen. Oftmals kommt es dann auch noch darauf an, welches Werkstück bearbeitet wird.


Wann muss der Arbeitgeber kostenlos Gehörschutz zur Verfügung stellen?

Sobald 80 dB(A) überschritten werden oder mit Knallgeräuschen über 135 dB(C) zu rechnen ist, muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten kostenlos Gehörschutz zur Verfügung stellen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, ihn zu tragen. Das ist erst der Fall, wenn die oberen Auslösewerte von 137 dB(C) und 85 dB(A) überschritten werden.


Welche Arten von Gehörschutz gibt es?

Es gibt mehrere Arten des Gehörschutzes. Gehörschutzstöpsel eignen sich in den Fällen, in denen über einen längeren Zeitraum oder während der gesamten Arbeitszeit Gehörschutz getragen werden muss. Er wird in den Gehörgang eingesetzt und kann recht hohe Dämmwerte erzielen. Einwegprodukte quellen nach dem Einsetzen auf, um den richtigen Sitz zu gewährleisten muss das geübt werden! Bei mehrmaligem Gebrauch lässt die Dichtwirkung und damit der Schutz nach, daher wirklich nur einmal benutzen. Natürlich gibt es auch Mehrweggehörschutzstöpsel für den häufigeren Gebrauch, z. T. an Schnüren und mit Griff, damit sie leicht mitgeführt und eingesetzt werden können.

Kapselgehörschutz wird angewendet, wenn man dem Lärm nur kurzfristig ausgesetzt ist oder wenn der Anwender Gehörschutzstöpsel als unangenehm empfindet. Im Volksmund werden sie auch Mickey-Mouse genannt; sie decken die ganze Ohrmuschel ab und sind mit Schaumstoff ausgekleidet. Nachteil ist, dass man darunter schwitzt und auch das Richtungshören eingeschränkt ist.

Ist häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes bei der Arbeit notwendig, empfehlen sich Bügelgehörschützer. Allerdings ist die Dämmleistung nicht so stark wie zum Beispiel bei Ohrstöpseln.


Darüber hinaus gibt es die Otoplastik, die durch einen Hörgeräteakustiker angepasst wird. Hier wird ein Abdruck vom Gehörgang gemacht und das Produkt genau auf die Person zugeschnitten angefertigt. Auch der Dämmwert lässt sich auf die individuelle Lärmsituation anpassen. Diese Modelle haben einen hohe Tragekomfort und damit einen hohen Akzeptanzwert bei den Beschäftigten. Die Kosten in Höhe von rund 150 Euro sind in der Relation von der Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zu sehen. Es kann für Unternehmen durchaus sinnvoll sein, hierin zu investieren. Letztendlich summieren sich die Kosten für den Einweg-Gehörschutz auf ähnliche Summen in dieser Zeit.

Erwähnenswert sind auch Spezialprodukte, die gezielt Sprache durchlassen. Das sind oftmals Kapselgehörschützer, die ein Mikrofon haben und den Lärm von Sprache unterscheiden. Monteure nutzen diese Systeme beispielsweise, wenn sie sich in einem Lärmbereich verständigen müssen.

Darüber hinaus gibt es für Personen, die einen Hörschaden haben, Hörgeräte mit einer Doppelfunktion: Ein sogenannter ICP-Gehörschutz (Insulating Communication Plastic) dämmt laute Schallpegel, verstärkt aber die Sprache für den Träger.

Quelle: Dieser Text erschien zuerst auf www.haufe.de

 

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