Ein geeignetes Vorgehen, um Belastungsfaktoren zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung auf den Weg zu bringen, ist beispielsweise die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (GB Psych).
Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist eine „Win-win-Situation für Mitarbeitende und Unternehmen“, wie Nico Janz, BAD-Teamleiter Gesundheitsmanagement im Produkt- und Servicemanagement, bekräftigt. Unternehmen jeglicher Größe und Branche können sich von BAD-Expertinnen und -Experten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Tipp: Video-Interview mit Dr. Schneider
„GB Psych erzeugt Win-win-Situation“
Im Interview erklärt Dr. Gerald Schneider, Autor und langjähriger Experte für Gefährdungsbeurteilungen, wodurch psychische Belastung entsteht und wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden unterstützen können – unter anderem mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Demnach schließt die körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes die Psyche mit ein. Und nach § 3 des seit 1996 geltenden Arbeitsschutzgesetzes – als Rechtsgrundlage für alle Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen − sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Schutzmaßnahmen umzusetzen und die Wirksamkeit derer regelmäßig zu kontrollieren, falls Arbeitsbedingungen Sicherheit und Gesundheit negativ beeinflussen.