Mit diesem Newsletter setzen wir unsere im November 2023 begonnene Reihe der Gute-Praxis-Beispiele fort. Schulen zeigen damit, wie sie mit pragmatischen und kreativen Maßnahmen einen wirksamen Arbeitsschutz gewährleisten können.
Gute-Praxis-Lösungen von Schulen für Schulen (Teil 3)
Arbeitssicherheit: Gute-Praxis-Lösungen von Schulen für Schulen. Warum nicht von den Ideen anderer Schulen profitieren?
GPB 7: Notfall-Organisation Amok-Fall
Maßnahme: Erstellung laminierter Karten für jeden Unterrichtsraum und „Smiley“-Karten, um im Amokfall ein Signal nach draußen geben zu können. Diese werden auf der Fensterbank platziert und im Bedarfsfall an die Fensterscheibe gehalten.
Hintergrund: Bei einem Amokfall verschanzen sich die Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern in den Räumen. So besteht die Möglichkeit, je nach Gefahrenlage, Außenstehenden bzw. der Polizei die aktuelle Situation im jeweiligen Raum zu signalisieren.
GPB 8: Notfallorganisation
Maßnahme: Anbringung von fest montierten Aufstieghilfen an den Notausstiegen über Fenster, um die Fensterbank zu erreichen.
Hintergrund: In vielen Schulen bilden Notausstiegsfenster die Nebenfluchtwege, weil kein zweites Treppenhaus vorhanden ist. Diesen fehlt oft eine Hilfe, um auf die Fensterbank zu kommen und dann im Räumungsfall entweder direkt nach außen zu steigen (Erdgeschoss) oder von der Feuerwehr über eine Leiter gerettet zu werden.
GPB 9: Ladestation für Tablets
Maßnahme: Organische Flüssigkeiten zur Entsorgung können über einen im Abzug installierten Trichter mit angeschlossenem Schlauch direkt in ein Gebinde gefüllt werden, das im dauerbelüfteten Unterschrank des Abzugs steht.
Hintergrund: Bereits bei der Planung eines Experiments müssen Lehrkräfte im Rahmen der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung klären, wie Reste und Abfälle gefahrlos und umweltverträglich beseitigt werden können. Gefahrstoffabfälle sind entsprechend ihren Gefährdungspotenzialen getrennt voneinander zu sammeln. Hierfür sind Behälter bereitzustellen, die nach Größe und Bauart für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geeignet sind. Diese Sammelbehälter müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und geschlossen sein und so aufbewahrt werden, dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind.
Caroline Rögels
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