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Gesünder arbeiten mit Exoskeletten!

Exoskelette als kleine "Roboter" auf dem Rücken können den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter bei schwerem Heben und Tragen sehr erleichtern. Über Kundenreaktionen und Herausforderungen berichtet Philip Dehm, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei BAD, im Podcast.

Moderation:

Christian Gies (BAD-Unternehmenskommunikation)

Hilfreiche Roboter

Gesünder arbeiten mit Exoskeletten!

Immer mehr Unternehmen setzen Exoskelette in der Produktion, der Montage und in der Logistik ein. Dabei handelt es sich um Stützstrukturen, die helfen, die physischen Belastungen zu reduzieren, die durch Heben und Tragen schwerer Lasten und durch einseitige Körperhaltungen verursacht werden. Doch trotz dieser positiven Effekte muss der Einsatz von Exoskeletten gut geplant werden.

  Was sind Exoskelette und wo werden sie eingesetzt?

 Philip Dehm: Unter Exoskeletten versteht man eine Unterstützungsstruktur, die den Rücken bei gewissen Bewegungsabläufen entlastet. Man unterscheidet zwischen aktiven und passiven Varianten. Passive Systeme unterstützen die eigene Muskelkraft. Aktive Systeme dagegen sind stromunterstützt und haben eine gewisse Kraft. Sie setzen einen Impuls in ein Steuersignal und damit in mechanische Bewegung um. Sie werden oft eingesetzt, wenn Bewegungen über dem Kopf auszuführen sind, die sie mit simulieren und nachahmen, um die Rückenmuskulatur dadurch zu stärken.

Eingesetzt werden sie auch, wenn andere technische Hilfsmittel wie Stapler oder Krane nicht verwendet werden können. Für Menschen, die viel heben und tragen müssen – beispielsweise im Logistikbereich – können Exoskelette deutlich entlasten. Sie helfen, Ermüdungserscheinungen vorzubeugen. Wichtig zu wissen ist aber, dass im Arbeitnehmerschutz technische Maßnahmen immer den personenbezogenen vorzuziehen sind. Daher werden Exoskelette dann eingesetzt, wenn keine anderen technischen oder organisatorischen Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.


  Wie bewerten Sie die Akzeptanz bei den Beschäftigten?

 Philip Dehm: Ich habe in den Unternehmen, die ich im Arbeitsschutz betreue, die Erfahrung gemacht, dass die Beschäftigten zunächst skeptisch sind. Daher ist es wichtig, sie zunächst gut über diese Hilfsmittel zu informieren und ihnen dann die Möglichkeit zu geben, sie zunächst zu testen. Keiner hat mir von negativen Erfahrungen berichtet. Bei Mitarbeitenden, die bereits vorerkrankt sind und Rückenschäden haben, ist es allerdings unabdingbar, vorab den Arbeitsmediziner zu konsultieren.


  Dienen Exoskelette der Prävention, beispielsweise bezüglich Rückenerkrankungen?

 Philip Dehm: In Unternehmen wird vielfach dann zu Exoskeletten gegriffen, wenn die Krankheitsquote stark nach oben geht und Mitarbeitende durch Rückenschäden und dadurch bedingte Schmerzen mehrere Wochen ausfallen. Dabei kann man Exoskelette präventiv einsetzen. Insbesondere die passiven Modelle sind keine zusätzliche Gewichtsbelastung. Sie wiegen in der Regel maximal 1,2 Kilogramm und tragen sich wie eine zweite Haut. Es ist also kein Problem, sie über den gesamten Arbeitsalltag zu tragen. Dafür sind sie ausgelegt. Weiterer Pluspunkt ist, dass körperlich eingeschränkte bzw. leistungsgewandelte Mitarbeiter durch Exoskelette so unterstützt werden, dass sie Tätigkeiten übernehmen können, die sie ohne physisch-technische Assistenz nicht durchführen können.


  Muss der Einsatz von Exoskeletten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden?

 Philip Dehm: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung (GB), dass technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich oder ausgeschöpft sind, kann die Verwendung von Exoskeletten eingeplant werden. Beim Heben und Tragen oder bei Überkopf-Arbeiten beispielsweise bestehen ja Gefährdungen für das Muskel-Skelett-System. Eintönige Bewegungen führen irgendwann zu einer Schwächung der Muskulatur oder sogar zu Schmerzen. Eine Maßnahme des Arbeitgebers wäre es dann, den Beschäftigten das Tragen eines Exoskeletts anzubieten.

Zu beachten ist jedoch folgendes: Exoskelette gehören zu den personenbezogenen bzw. personengebundenen Maßnahmen. Aus diesem Grund sind Arbeitgeber verpflichtet, mögliche durch Exoskelette erst entstehende Gefährdungen ebenfalls zu ermitteln, zu bewerten und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten. Gefährdungen können Fehlfunktionen der Steuerung, Fehlbedienung, Einengung oder Fremdsteuerung, Stolper- und Sturzunfälle aufgrund des zusätzlichen Gewichts oder mangelhafte ergonomische Anpassung an die Anwendenden sein.


  Was müssen Beschäftigte beim Tragen von Exoskeletten beachten?

 Philip Dehm: Zunächst ist wichtig, dass diese auf die Statur des Trägers angepasst sind. In der Regel sind Exoskelette individuell einstellbar. Es gibt Gurte und verschiedene Einstellmechanismen, sodass sie am Oberschenkel und am Rücken und damit direkt am Körper fixierbar sind. Schleifen dürfen auf gar keinen Fall heraushängen. Jemand, der an einer rotierenden Maschine arbeitet, läuft Gefahr, dass diese die Schleife mit hineinzieht. Es muss immer der komplette Arbeitsprozess betrachtet werden. Welche Arbeiten macht ein Mitarbeiter in acht Stunden? Oftmals ist es nicht nur eine Tätigkeit. Das ist insofern wichtig, um sich keine weiteren Schwachstellen mit dem Tragen des Exoskelettes mit hineinzuholen.


  Empfehlen Sie aktive oder passive Exoskelette?

 Philip Dehm: Die passiven Exoskelette erlauben es, sich besser und freier zu bewegen. Ein aktives Exoskelett empfehle ich nur dann, wenn man an einer Stelle arbeitet, ausschließlich einen bestimmten Bewegungsablauf hat. Sobald man laufen muss, ist es jedoch problematisch und eher eine Be- als eine Entlastung. Natürlich ist es auch eine Frage der Investition. Die Preisspanne zwischen aktiven und passiven Exoskeletten ist sehr hoch. Aktive Systeme kosten bis zu 20.000 Euro, passive bis maximal rund 5.000 Euro.

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