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Fristablauf für Radonmessungen

Im Sommer ist die Frist für Radonmessungen für Arbeitgeber in Radon-Vorsorgegebieten in sechs großen Bundesländern abgelaufen. Unternehmen mit Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss, die die Frist nicht eingehalten haben, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Was jetzt zu tun ist.

Die Messpflicht-Frist ist vor wenigen Wochen für in Radon-Vorsorgegebieten ansässige Unternehmen abgelaufen. Arbeitgeber aus Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind seit dem 1. Januar 2021 von der gesetzlichen Pflicht betroffen, das Radonaufkommen in Erd- und Kellergeschossen für einen Zeitraum von zwölf Monaten zu messen − falls in den Räumlichkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind. Betroffen sind beispielsweise klassische Büroarbeitsplätze und Gewerbebetriebe, aber auch Schulen und Kindergärten oder Fertigungsunternehmen.

Hintergrund der Messpflicht ist das potenzielle Lungenkrebsrisiko durch das natürliche, radioaktive Edelgas Radon, falls es in erhöhten Mengen über einen längeren Zeitraum eingeatmet wird. Radon ist nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für das Entstehen von Lungenkrebs.

Jedes Bundesland überprüft alle drei bis zehn Jahre, ob es zusätzliche Radon-Vorsorgegebiete ausweist.

Ablauf der Radon-Messungen

Die für die Messungen notwendigen Messdosen, sogenannte Exposimeter, dürfen ausschließlich von vom Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) anerkannten Stellen bezogen werden. Bei  BAD kommen nur zugelassene Exposimeter zum Einsatz. Diese sind für jeden Innenraum, in dem sich ein Arbeitsplatz befindet, vorzusehen. Die Durchführung der Radon-Messungen ist preiswert und unproblematisch. Den Exposimetern sind dazu Anleitungen beigelegt.

Die BAD-Expert*innen beraten zudem umfassend zu den neuen Regelungen, organisieren und/oder führen die Messungen durch und bieten Lösungen zur langfristigen Reduzierung der Radonkonzentration an. Zu dem Team gehört auch Robert Hofmann, Dipl.-Ing. Strahlenschutz, Strahlenschutzbeauftragter und Radonfachperson für BAD. Hofmann betont: „Mein Gefühl ist, dass noch nicht viele der betroffenen Unternehmen der Messpflicht nachgekommen sind und ihnen das Thema `Radon‘ noch nicht bewusst ist, auch wenn wir mehrfach hierzu sensibilisiert haben. Dabei ist Radon ein sehr gesundheitsrelevantes Thema. Prozentual sind deutlich mehr Beschäftigte Radon als Asbest ausgesetzt. Die gesundheitlichen Folgen durch Radon sind jedoch schwerwiegender als bei Asbest.“

In Kürze erscheint zum Thema „Erfassung des Umgangs der deutschen Bevölkerung mit Radon als Grundlage für Risikokommunikation und Stärkung des Schutzverhaltens“ eine im Jahr 2020 von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie.

Schutzmaßnahmen gegen Radon

Radon entkommt man nicht so einfach. Denn Radon entsteht überall im Erdreich. Je nach Art des Bodens kann es in höheren oder niedrigeren Konzentrationen vorkommen. Tritt es aus dem Boden aus, wird es durch die Atmosphärenluft sofort stark verdünnt. Tritt Radon jedoch über Risse und Fugen in Gebäude ein, kann es sich dort anreichern. Abgedichtete Rohrzugänge und Risse können laut Bundesamt für Strahlenschutz die Radon-Konzentration verringern. Auch kleine Lüftungsanlagen könnten zu einem geringeren Anteil an Radon beitragen.

Gemäß § 122 StrSchG (Strahlenschutzgesetz) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Jahr 2020 einen nationalen Radonmaßnahmenplan erstellt und veröffentlicht. Dieser enthält die wesentlichen Schritte zur nachhaltigen Verringerung der Exposition gegenüber Radon.

Die beschriebenen Maßnahmen reichen von allgemeinen Informations- und Aufklärungsmaßnahmen bis hin zu konkreten technischen Vorgehensweisen. Die technischen Maßnahmen wiederum erstrecken sich hierbei von Maßnahmen, die den Zutritt von Radon in Gebäude vermindern, bis hin zu Maßnahmen, welche bereits gegebene hohe Radonaktivitätskonzentrationen in Gebäuden verringern sollen.

Darüber hinaus stellt das Bundesamt für Strahlenschutz in der Broschüre „Radon-Schutz an Arbeitsplätzen“ ein Stufenkonzept weiterer geeigneter Maßnahmen für Unternehmen vor. „In jedem Fall gibt es viele sehr schnell umzusetzende Schutzmaßnahmen wie das Stoßlüften, ehe im Extremfall auch bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten. Gelüftet werden sollten vor dem längeren Aufenthalt auch insbesondere die Räume, die unregelmäßig aufgesucht werden“, so Hofmann.

Die Schutzmaßnahmen sowie eine Radonmessung empfiehlt der Strahlenschutzingenieur auch Unternehmen aus Nicht-Radon-Vorsorgegebieten und Privatpersonen. Radon könne dort ohne Kenntnis - wie in seinem eigenen Haus – in höheren Konzentrationen vorliegen.

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