Zweihandschaltungen

Grundsätzlich werden drei Typen (I, II und III A bis C) von Zweihandschaltungen unterschieden. Die Auswahl hängt ab von
  • Art der Gefährdung
  • Ergebnis der Risikobeurteilung
  • Stand der Technik
  • Betriebsbedingungen.
Die Steuerungskategorie (DIN EN ISO 13849-1) der Zweihandschaltung muss der Maschinensteuerung angepasst sein. Die Typen I und III A entsprechen der Kategorie 1, die Typen II und III B der Kategorie 3 und der Typ III C der Kategorie 4. Wenn die Risikobeurteilung die Einfehlersicherheit vorgibt (Kategorie 3), darf ein einzelner Fehler in der Zweihandschaltung nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktionen führen; die Zweihandschaltung darf z. B. nicht zur Einhandschaltung werden oder eine Bewegung der Maschine einleiten. Dies bedeutet nicht, dass alle auftretenden Fehler entdeckt werden. Fordert die Risikobeurteilung die Selbstüberwachung (Kategorie 4), muss die Zweihandschaltung neben den Eigenschaften der Kategorie 3 auch in der Lage sein, Fehler zu erkennen und nach dem Auftreten eines Fehlers weitere Maschinenbewegungen zu verhindern (kein Ausgangssignal). Kann sie einzelne Fehler nicht erkennen, dürfen weitere Fehler nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktionen führen. Das Anbringen der Zweihandschaltung orientiert sich an der Gefährdung und berücksichtigt bewährte ergonomische Prinzipien. Die ortsveränderliche Zweihandschaltung muss am gewählten Standort fixiert werden können bzw. sie ist so gestaltet, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Der Mindestabstand vom Stellteil zum Gefahrbereich wird mittels folgender Gleichung ermittelt: S = (K × T) + C. Dabei ist
  • S der Mindestabstand in Millimetern, gemessen vom Gefahrbereich zum Stellteil
  • K ein Parameter in Millimetern je Sekunde, abgeleitet von Daten über Annäherungsgeschwindigkeiten des Körpers oder von Körperteilen (die Greifgeschwindigkeit der Hand K = 1600 mm/s wurde 1935 experimentell ermittelt)
  • T der Nachlauf des gesamten Systems in Sekunden
  • C ein zusätzlicher Abstand in Millimetern, der das Eindringen in den Gefahrbereich vor Auslösen der Schutzeinrichtung zu Grunde legt.
Beispiel: Mit K = 1600 mm/s und C = 250 mm ergibt sich: S = (1600 × T) + 250 mm. Wenn das Risiko ausgeschlossen ist, dass die Händen in den Gerfahrbereich greifen können während das Stellteil betätigt wird (z. B. durch Überdeckung), darf C = 0 sein. Der Mindestabstand für S = 100 mm darf allerdings nicht unterschritten werden. Zweihandschaltungen sind Sicherheitsbauteile im Sinne des Anhangs IV der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (aufgehoben ab 29.12 2009) bzw. des Anhangs V der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. An Pressen und Spritzgießmaschinen sind Zweihandschaltungen nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Zweihandschaltung und nach einer Änderung der Zweihandschaltung oder der Steuerung der Presse hat der Betreiber eine Prüfung von einem Sachkundigen bzw. einer Befähigten Person durchführen zu lassen. Zweihandschaltungen sind durch einen Sachkundigen bzw. durch eine Befähigte Person regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr, zu prüfen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de