Unfalluntersuchungen
Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht. Sie in der Zukunft zu vermeiden, setzt zunächst die Kenntnis der wirklichen Ursachen voraus. Unfalluntersuchungen dienen also der Prävention und nicht, wie leider in zunehmendem Maße in der Praxis anzutreffen, der "Anprangerung" der Verunfallten.
Inhalt von Unfalluntersuchungen
Unfalluntersuchungen sollen sämtliche Umstände und Ursachen der Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten aufdecken. Man unterscheidet zwischen der innerbetrieblichen Unfalluntersuchung, die zum Aufgabenbereich des Managements, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie des Betriebsarztes gehört, und der gesetzlich vorgeschriebenen Unfalluntersuchung durch die Aufsichtsperson (Technische Aufsichtsbeamte) der Unfallversicherung. Bei tödlichen Unfällen ist die Ortspolizei hinzuzuziehen.Ziele der innerbetrieblichen Unfalluntersuchung
Ziele der innerbetrieblichen Unfalluntersuchung sind vor allem:- Aufklärung des Unfallhergangs
- Aufdeckung der wahrscheinlichen Ursachenkette
- Feststellung der technischen, organisatorischen und verhaltensbedingten Unfallursachen (z. B. Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen)
- Ermittlung von Maßnahmen zur Verhütung zukünftiger Unfälle
- Sammlung von Angaben für Unfallstatistiken.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de