Unfallstatistik

Die Grundlage von Unfallstatistiken sind Unfallanzeigen und Unfalluntersuchungen. In den Statistiken wird eine Vielzahl entsprechender Einzelereignisse zusammengefasst. Zu jedem Unfall werden mehrere Merkmale registriert und in der Statistik festgehalten. Dazu gehören Angaben zur Person (z. B. Geschlecht, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit), zu den Begleitumständen (z. B. Unfallort, Unfallzeit), zum Unfallhergang (z. B. Tätigkeit vor dem Unfall) und zu den Unfallfolgen (z. B. verletzter Körperteil, Verletzungsart, Unfallkosten).

Ziel von Unfallstatistiken

Ziel der Aufstellung von Unfallstatistiken ist es, das Unfallgeschehen zu beschreiben und mehr oder weniger allgemeingültige - über den Einzelfall hinausgehende - Aussagen abzuleiten. Zu diesem Zweck wird die Gesamtheit der Unfälle unter den jeweils interessierenden Gesichtspunkten betrachtet. Die sorgfältige Führung und kontinuierliche Pflege von Unfallstatistiken stellt eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Denn sie können sehr hilfreich sein, wenn es darum geht,
  • Schwerpunkte der Gefährdung und von Sicherheits- und Gesundheitsproblemen aufzudecken oder Personengruppen mit hoher Unfallbelastung bzw. besonderen Problemen zu identifizieren
  • Begleitumstände und äußere Bedingungen von Unfällen zu ermitteln
  • Unfallfolgen aufzuzeigen
  • Vergleiche zwischen verschiedenen Wirtschaftsbranchen und (großen) Betrieben anzustellen
  • über die Verwendung begrenzter Ressourcen (Personal, Geldmittel, Zeit) in der Prävention zu entscheiden.

Nutzen von Unfallstatistiken

Oft werden Unfallstatistiken nicht nur zur Beschreibung des Unfallaufkommens benutzt. Häufig ist man versucht, aus den Daten irgendwelche Erklärungen für das Unfallgeschehen abzuleiten und Ursachen herauszulesen. Hierbei werden nicht selten gravierende Fehler gemacht. Es wird z. B. häufig übersehen, dass allein auf der Basis absoluter Unfallzahlen keine Erklärungen ableitbar sind oder auf das Ausmaß eines Risikos geschlossen werden kann. Beispiel: Stellt man in einer Wegeunfallstatistik fest, dass 7.733 Frauen, aber nur 5.804 Männer einen Wegeunfall hatten, dann kann daraus noch lange nicht geschlossen werden, dass sich Frauen im Straßenverkehr ungeschickter verhalten oder schlechtere Autofahrer sind usw. Denn die absoluten Zahlen sagen nicht viel aus, solange nicht bekannt ist, wie viele Männer und Frauen es in der Gesamtheit der Versicherten gibt. Besondere Vorsicht ist bei der Interpretation von Veränderungen der Unfallzahlen geboten. Nicht immer lässt sich aus einem Anstieg/Abfall der absoluten Werte auf eine veränderte Sicherheitslage oder die Effizienz bzw. Unwirksamkeit einer spezifischen Maßnahme schließen. Veränderungen im Unfallaufkommen können von einer Vielzahl von Größen abhängen (z. B. Zufallsfluktuation, wirtschaftliche Lage, Einführung neuer Produktionstechnologien, Wetter).

Unfallstatistiken in der Unfallforschung

Oft ist es auch nicht möglich, die wirklichen Ursachen von Unfällen aus den Statistiken abzulesen. Denn die Statistiken bilden nur Teilaspekte des komplexen Geschehens ab. Nicht immer sind die Bedingungen, die als Ursache den Unfall hervorgerufen haben, erfasst (Unfallforschung). Dennoch sind absolute Unfallzahlen keineswegs wertlos. Sie verweisen auf diejenigen Ereignisse, Umstände oder Personengruppen, die nach absoluten Werten am stärksten in der Statistik in Erscheinung treten, gleichgültig, aus welchen Gründen sie es tun. Was sich aber verbietet, ist ihre Interpretation. Der Wert von Unfallstatistiken steigt, wenn man Rahmendaten zur Verfügung hat, die mit den absoluten Unfallzahlen in Beziehung gesetzt werden können. Erst dann ist eine tiefer gehende Analyse des Unfallgeschehens wie z. B. die Ermittlung von Risikokennwerten (z. B. für bestimmte Personengruppen, Tätigkeiten, Rahmenbedingungen) möglich. Außerdem fällt es dann leichter, die zeitliche Entwicklung des Unfallaufkommens zu beurteilen. Daher beziehen z. B. Unfallversicherungsträger und Betriebe in ihren Statistiken die absoluten Unfallzahlen auf die insgesamt geleisteten Arbeitsstunden (Unfälle/1 Mio. Arbeitsstunden) oder auf die Zahl der Vollarbeiter (Unfälle je 1.000 Vollarbeiter). Wertvolle Informationen über das betriebliche Unfallgeschehen lassen sich dem "Verbandbuch"(Erste-Hilfe-Datei) entnehmen. Nach § 24 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGVA 1) muss der Unternehmer dafür sorgen, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen geführt werden. Hilfreich für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist es im Übrigen auch, wenn Beinaheunfälle (die "Vorboten" von Unfällen) entdeckt, registriert und in entsprechenden Statistiken erfasst werden. Denn auch sie können Hinweise auf Schwächen im System geben; man kann präventiv tätig werden und wartet nicht, bis sich Unfälle ereignen. Auch andere Daten wie z. B. Fehlzeiten/Krankenstand/reine Sachschäden können wichtige Anhaltspunkte für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geben und sollten daher statistisch festgehalten werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de