Unfallanzeigen
Ein schwerer Arbeitsunfall in einem Unternehmen muss dem Unfallversicherungsträger und der staatlichen Arbeitsschutzbehörde in Form einer Unfallanzeige mitgeteilt werden. Zur Anzeige ist grundsätzlich der Unternehmer verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Anzeige besteht, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig ist. Die Unfallanzeige kann auch vom Leiter des Betriebs oder des Betriebsteils, in dem sich der Unfall ereignet hat, erstattet werden. Der Betriebsleiter ist zur Anzeige verpflichtet, wenn der Unternehmer abwesend oder verhindert ist. Die Unfallanzeige ist auch vom Betriebsrat zu unterzeichnen.
Der Unfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, nachdem der Unternehmer davon erfahren hat. Bei der Dreitagefrist ist der Unfalltag selbst bei der Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht mitzuzählen. Die Frist berechnet sich nach Kalendertagen. Arbeitsfreie Tage (z. B. Samstage, Sonn- und Feiertage) werden mitgezählt. Tödliche Unfälle, besonders schwere Unfälle und Massenunfälle sind sofort telefonisch oder direkt dem Unfallversicherungsträger und dem Gewerbeaufsichtsamt (Amt für Arbeitsschutz) zu melden.
Wer bekommt den Unfallanzeigenvordruck?
Der Unfallanzeigenvordruck ist an folgende Stellen zu übergeben:- Zwei Exemplare an den Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse)
- Ein Exemplar an die staatliche Arbeitsschutzbehörde
- Ein Exemplar an den Betriebs- bzw. Personalrat
- Ein Exemplar ist für die Unterlagen des Betriebes bestimmt.
Welche Arten von Arbeitsunfällen gibt es?
Als Arbeitsunfälle gelten auch:- Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (so genannte Wegeunfälle), auf Betriebswegen und Geschäftsreisen
- Unfälle bei der Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung und Erneuerung des Arbeitsgeräts, das der versicherten Tätigkeit dient
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Unfälle beim Betriebssport und anderen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de