Umweltmanagement

Was versteht man unter einem Umweltmanagementsystem?

Angesichts der Umweltproblematik und der Präsenz dieses Themas in der Öffentlichkeit ist ein vorsorgliches und offensives Umweltengagement für alle Unternehmen heute sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll. Dazu dient ein konsequent gelebtes Umweltmanagement. Es umfasst neben der Planung, Steuerung, Überwachung und Verbesserung aller betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen auch eine umweltorientierte Unternehmens- und Mitarbeiterführung.

Einführung eines Umweltmanagementsystems

Die Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) basiert auf der freiwilligen Entscheidung eines Unternehmens, das heißt es existiert hierfür derzeit keine gesetzliche Verpflichtung. Für den Aufbau eines zertifizierbaren/validierbaren UMS kann man zwei verschiedene Wege gehen, den nach DIN ISO 14001 Ausgabe 2005-06 oder den nach EMAS (Environmental Management and Audit Scheme). Beide Systeme gewährleisten eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, wobei EMAS über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen als Mindeststandard hinausgeht.

Was bringt ein Umweltmanagementsystem?

Ein Umweltmanagement dient primär dem betrieblichen Umweltschutz. Infolge seiner Parallelen zum Arbeitsschutz (z. B. Berücksichtigung von Arbeits- und Umweltschutzbelangen bei Beschaffungen, sicherer und umweltverträglicher Umgang mit Gefahrstoffen, ganzheitliche Ein- und Unterweisungen, integrierte Sicherheits- und Öko-Audits) trägt es auch zur Reduzierung von Gefährdungen (z. B. durch Gefahrstoffe) bei. Verknüpft ein Unternehmen beides, verschafft es sich wirkungsvolle Strukturen und Verantwortlichkeiten, mit denen sich der Arbeits- und Umweltschutz in die betrieblichen Prozesse integrieren und kontinuierlich verbessern lässt. Ein Beispiel hierfür ist SCC.

Empfehlenswert ist die noch umfassendere Einbindung des UMS und des Arbeitsschutzmanagements in ein umfassendes prozessorientiertes Managementsystem (integriertes Managementsystem). Dadurch werden Synergien genutzt und die Aufrechterhaltung erleichtert (siehe VDI 4060).

Wie läuft ein Öko Audit ab?

Das Öko-Audit wird freiwillig und auf der Grundlage der EG-Verordnung gestaltet, in der Festlegungen über das betriebliche Umweltmanagement und dessen regelmäßige interne Überprüfung alle drei Jahre enthalten sind. Für die Durchführung eines Öko-Audits gilt:

1. Festlegung der Umweltziele und eines Umweltprogramms

2. Einrichtung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems

3. Durchführung der betrieblichen Umweltprüfung

4. Abgabe der Umwelterklärung zur Information der Öffentlichkeit

5. Registrierung der Umwelterklärung bei der zuständigen Kammer und Eintragung in das EU-Umweltregister.


Weitere Informationen zum Arbeitsschutz: