Toleranzgrenzen

Toleranzgrenzen bestimmen in der Regel den Bereich, in dem die tolerierbaren Ist-Werte, Ist-Zustände oder das Normalverhalten liegen. Die Toleranzgrenze bezeichnet dann z. B. die höchstduldbare Abweichung von einem festgelegten Richtwert. In vielen Anwendungsfällen werden zwei Toleranzgrenzen definiert, die obere und die untere. Der Sollwert liegt zwischen diesen beiden Grenzen. Toleranzgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Toleranzgrenzen lassen sich auf diese Weise z. B. für Abmessungen einzelner Bauteile festlegen. Darüber hinaus gibt es auch Toleranzgrenzen für bestimmte physikalische, thermische, chemische oder biologische Einwirkungen am Arbeitsplatz, aber auch für ganze technische Systeme, Verfahrensabläufe sowie für Dienstleistungen, Wachstum und Verhalten. So kann hier die Toleranzgrenze z. B. die höchstduldbare Konzentration eines Gefahrstoffes oder die Intensität einer Strahlung bezeichnen (Grenzwert), bei der schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten oder Dritten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Für messbare qualitative und quantitative Größen wie Zeit, Raum, Weg, Längen, Konzentrationen oder Geräuschemission (Lärm) lassen sich Toleranzgrenzen leichter festlegen als für nur beschreibbare und nicht direkt messbare Größen wie menschliches Verhalten. Toleranzgrenzen können in den verschiedenen Fachbereichen unterschiedlich definiert und festgelegt werden. Die Festlegung der Toleranzgrenzen hängt nicht nur von technischen Möglichkeiten wie Messschärfe und Messobjekt ab, sondern auch von ökonomischen und gesellschaftlichen Faktoren.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de