Technische Überwachungsorganisationen
In den Technischen Überwachungsorganisationen sind die amtlichen oder amtlich anerkannten Sachverständigen zusammengefasst, die z. B. die Prüfungen der überwachungsbedürftigen Anlagen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und der Betriebssicherheitsverordnung vornehmen sollen.
Solche Organisationen waren bisher fast ausschließlich die Technischen Überwachungsvereine (TÜV). Dieses auf die Personen der Sachverständigen bezogene Prüfwesen entspricht nicht mehr der durch das europäische Gemeinschaftsrecht vorgegebenen Struktur für das Prüfwesen, bei der Organisationen statt Personen für diese Aufgabe vorgesehen sind. Mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz wurde das technische Prüfwesen durch Schaffung Zugelassener Überwachungsstellen den europäischen Vorgaben angeglichen. Solche Überwachungsstellen werden jeweils für bestimmte Aufgabenbereiche zugelassen, wenn in einem behördlichen Akkreditierungsverfahren festgestellt wurde, dass sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Als zugelassene Überwachungsstellen können neben den TÜV auch andere Organisationen ihre Dienstleistungen bundesweit oder regional anbieten. Die Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen haben die Freiheit der Auswahl unter sämtlichen zugelassenen Überwachungsstellen. Der Umbau dieses Systems erfolgt innerhalb langfristiger Übergangsregelungen bis Ende 2007, so dass beide Systeme noch einige Zeit nebeneinander bestehen. Hinweise auf die unterschiedlichen Übergangsregelungen für die einzelnen überwachungsbedürftigen Anlagen finden sich z. B. in der Betriebssicherheitsverordnung. Die zugelassenen Überwachungsstellen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gemacht. Online-Informationen finden sich auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de