Straßenreinigung

Die mit Straßenreinigungsarbeiten beauftragten Personen arbeiten häufig auf der Fahrbahn. Neben den "üblichen" Gefahren, dass Beschäftigte z. B. ausrutschen, umknicken oder sich Verletzungen durch eigene Arbeitsmittel zuziehen können, besteht das große Risiko, von einem Fahrzeug erfasst zu werden. Nicht unerheblich ist auch die Gefahr von Gehörschäden durch den Lärm des fließenden Verkehrs.

Bei Arbeiten auf der Fahrbahn ist vor allem auf gute Wahrnehmbarkeit der Beschäftigten sowie der eingesetzten Maschinen, Fahrzeuge und Handkarren zu achten. Zusätzlich zur Persönlichen Schutzausrüstung (Schuhwerk, das gegen Umknicken und Ausrutschen schützt, evtl. Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, Wetterschutzkleidung gegen Nässe und Kälte, ggf. Gehörschutz) muss auffällige Warnkleidung getragen werden. Wer zur Straßenreinigung eingesetzt wird, muss über ein normales Hör- und Sehvermögen verfügen.

Maschinen, Fahrzeuge und Kehrichtkarren müssen durch weiß-rote Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 aus beiden Verkehrsrichtungen gut erkennbar sein. Für Arbeiten auf Schnellverkehrsstraßen oder Straßen mit starkem Verkehr sind Kehrfahrzeuge mit Rundumleuchten einzusetzen. Insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Stellen der Reinigungsarbeiten durch Beschilderung entsprechend den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsplätzen an Straßen (RSA) kenntlich zu machen.

Bei starker Sichtbehinderung (Dunkelheit oder schlechte Witterungsverhältnisse) dürfen keine Reinigungsarbeiten von Hand auf der Fahrbahn ausgeführt werden. Bewegliche Arbeitsstellen auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen und auf Schnellverkehrsstraßen müssen zusätzlich durch Sicherungsfahrzeuge mit Rundumlicht oder Warnwinkebaken sowie durch Warnposten in ausreichendem Abstand vor und hinter der Arbeitsstelle gesichert werden.

Neben guter Erkennbarkeit sind eine Reihe technischer Maßnahmen an Fahrzeugen und Kehrichtkarren vorzusehen:

  • Straßenreinigungsfahrzeuge müssen rutschsichere Auftritte zum Besteigen und Handgriffe zum Festhalten aufweisen.
  • Ladeflächen von Fahrzeugen, die zum Streuen eingesetzt werden, müssen, wenn Beschäftigte auf der Ladefläche arbeiten, allseitig mit einem mindestens 1 m hohen Schutzgeländer umgeben sein.
  • Kehrichtkarren müssen mittels einer Feststellbremse feststellbar sein und über Rückstrahler verfügen.

Der Unternehmer hat die Beschäftigten bei ihrer Einstellung über die Gefahren, denen sie bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, und über die richtigen Verhaltensweisen zu unterweisen. Diese Unterweisung ist regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich zu wiederholen. Sie muss so erfolgen, dass die Beschäftigten sie auch verstehen, das heißt bei ausländischen Mitarbeitern ist u. U. eine Unterweisung in ihrer Sprache notwendig.

Die Beschäftigten müssen die Arbeitsmittel bestimmungsgemäß benutzen und dabei eine Reihe von Verhaltensregeln beachten:

  • Maschinen und Fahrzeuge sind vor dem Einsatz einer Sichtprüfung zu unterziehen. Sicherheitskennzeichnung und Beleuchtung sind zu reinigen. Mängel sind dem Vorgesetzten zu melden.
  • Es gelten die Straßenverkehrsvorschriften. Während der Fahrt sind Sicherheitsgurte anzulegen. Sonderrechte enthält § 36 Abs. 6 StVO.
  • Beim Aussteigen sind Trittstufen und Handgriffe zu benutzen, es darf nicht einfach abgesprungen werden.
  • Beim Reinigen von Hand sollte möglichst gegen die Verkehrsrichtung gearbeitet werden. Die Kehrichtkarre soll als Sicherung verwendet werden. Kehrichtkarren sind auf der äußersten Fahrbahnseite zu führen und abzustellen.
  • Auf persönliche Hygiene ist besonders zu achten: Neben Staub, z. B. durch Ruß und Reifenabrieb o. ä., fallen alle Arten von unsachgemäß entsorgtem Müll an. Daneben stellen Laub und Hundekot die größten Probleme der Wegeverschmutzung dar.
  • Bei Streudienstarbeiten ist Persönliche Schutzausrüstung zu tragen: u. U. Halbmasken mit Partikelfilter P2 und Schutzbrille, beim Umfüllen und Mischen von Streusalzen Korbbrille, Schutzhandschuhe mit langer Stulpe. Hautschutz- und Hautpflegemittel sind unverzichtbar. Bei Streuarbeiten ist die Windrichtung zu beachten.
  • Zum Abheben von Sinkkastendeckeln sind geeignete Werkzeuge und Deckelhebevorrichtungen zu benutzen. Die Deckel dürfen nicht mit den Händen abgehoben werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de