Stolperstellen

Stolperstellen entstehen auch, wenn im Verkehrsbereich für Fußgänger z. B. Fußbodenunterschiede, Unebenheiten, Schlaglöcher vorhanden sind. Auch nicht bündig aufliegende Abdeckungen von Gruben und Luken, lose Bodenplatten oder Gitterroste, hochstehende Matten und Teppiche können Stolperstellen bilden. Lassen sich Stolperstellen aus konstruktiven Gründen nicht vermeiden, z. B. Stufen geringer Tritthöhe, Abdeckungen oder Ladebrücken, dann sind sie deutlich gelb-schwarz bzw. mit dem Warnzeichen (Abbildung) "W14 Warnung vor Stolpergefahr" zu kennzeichnen und bei Dunkelheit zu beleuchten. Vermeidbare Stolperstellen im Betrieb sollten sofort gemeldet und, falls möglich, beseitigt werden, z. B. durch Zurechtrücken von Abdeckungen, Gittern und Rosten.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de