Stehleitern
Bei der Verwendung von Stehleitern ist u. a. Folgendes zu beachten:
- Erforderlich ist eine fest angebrachte Spreizsicherung (Abbildung) gegen das Auseinandergleiten der Leiterschenkel, z. B. durch an beiden Seiten der Schenkel befestigte und nicht aushängbare Ketten, Gurte oder Gelenke. Bei Leitern aus Metall mit Sicherheitsbrücken ist der Brückenheber die Sicherung gegen Auseinandergleiten. Bei Mehrzweckleitern aus Metall kann der Gelenkkopf so gestaltet sein, dass das Auseinandergleiten der Schenkel verhindert wird.
- Über den Gelenkpunkten der Scharniere oder Seitenbänder dürfen keine Widerlager vorhanden sein oder sich beim Gebrauch bilden können.
- Stehleitern dürfen nicht zum Besteigen von hoch gelegenen Plätzen und bei Arbeiten an Triebwerken verwendet werden.
- Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern verwendet werden.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de