Spritzgeräte
Gefahren allgemeiner Art bestehen bei Spritzmaschinen durch das Vorhandensein von Druckbehältern und unter Druck stehenden Förderleitungen. Druckbehälter müssen u.a. in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen werden. Förderleitungen und Verbindungen müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und sicher verlegt werden. Bei Verstopfungen sind die Leitungen zunächst drucklos zu machen, Störungen sind entsprechend der Betriebsanleitung zu beheben.
Im Einzelnen unterscheidet man im Baugewerbe folgende Spritzgeräte:
Hochdruckreiniger werden u. a. zum Reinigen von Oberflächen, Entrosten und Zerteilen von Stoffen (Schneiden) verwendet. In der Regel wird Wasser (evtl. erhitzt) oder Dampf unter hohem Druck für die Reinigungsarbeiten verwendet. Bei diesen Arbeiten können sich gefährliche Bestandteile aus dem zu reinigenden Material lösen (z. B. beim Entfernen bleihaltiger Beschichtungsstoffe).
Betonspritzmaschinen dienen dem spritzfähigen Zubereiten, Fördern und Verspritzen von Beton. Sie werden z. B. für die Auskleidung von Stollen und Tunnels, Fels- und Böschungssicherungen sowie für das Herstellen, Verstärken und Instandsetzen von Bauteilen verwendet. An den Maschinen muss außer der üblichen Kennzeichnung der zulässige Betriebsüberdruck in Bar angegeben sein.
Mörtelfördermaschinen sind ortsveränderliche Geräte mit oder ohne Mischerausrüstung zum Fördern von Mörtel in Rohrleitungen. Sie bestehen aus Antrieb, Verdichter oder Pumpe mit oder ohne Windkessel und Förderleitungen mit Verbindungselementen.
Mörtelspritzmaschinen sind Mörtelfördermaschinen mit einem Spritzkopf am Ende der Förderleitung und einem für den Spritzdruck erforderlichen Verdichter.
An den Maschinen muss neben der üblichen Kennzeichnung Folgendes zusätzlich angegeben sein:
- am Verdichter: Volumenstrom, Verdichtungsenddruck, Drehzahl und Leistungsbedarf
- am Windkessel: zulässiger Betriebsüberdruck und Inhalt
- am Antrieb: Leistung und Schutzart (bei Elektromotoren).
Spritzmaschinen für Straßenbau-Bindemittel sind fahrbare Geräte, mit denen kalte oder heiße Bindemittel unter Druck verspritzt werden können. Zusätzlich zur üblichen Kennzeichnung muss an der Maschine dauerhaft angegeben sein: zulässige Füllmenge in Litern, zulässiger Betriebsüberdruck in Bar, Angaben über den einzusetzenden Brennstoff, DVGW-Register-Nummer bei Gasfeuerungen und TÜV-Prüfnummer bei Ölfeuerungen.
Bei Förder- und Mischmaschinen sind u.a. die Aufgabestellen für das Förder- bzw. Mischgut zu sichern, bewegte Maschinenteile sind gegen Berühren zu sichern.
Je nach der Art der Arbeiten müssen die Beschäftigten zusätzlich zu den üblichen Persönlichen Schutzausrüstungen ggf. auch Atemschutzgerät (Staub), Schutzbrille, Gesichtsschutzschild (-schirm) oder splittersicheren Gesichtsschutz benutzen.
Für Farbspritzgeräte gilt:
Pistole nicht auf Personen richten, da das Spritzgerät so lange unter Druck steht, bis die Luftzufuhr bei pneumatisch betriebenen Anlagen bzw. der elektrische Antrieb bei elektrisch betriebenen Anlagen abgeschaltet und der Druck durch Öffnen der Pistole abgebaut wird. Hände und Finger nicht vor die Düse halten. Bei Arbeitsunterbrechungen ist der Abzugshahn der Pistole mit dem Sicherungshebel festzustellen.
Alle Zubehörteile müssen für den Maximaldruck zugelassen sein.
Die Angaben der Hersteller hinsichtlich maximaler Schlauchlänge und minimalen Abstandes zwischen Gerät und Pistole und Flammpunkt der zu verarbeitenden Materialien sind zu beachten. Schläuche nur vom Fachpersonal einbinden lassen.
Vor Inbetriebnahme des Gerätes sämtliche Schlauchverbindungen nachziehen, die sich eventuell beim Transport gelöst haben können.
Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Düsenwechsel noch vorhandenen Druck abbauen.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de