Sozialgesetzbuch
Das Sozialgesetzbuch hat folgende Einteilung:
- I Allgemeiner Teil
- II Grundsicherung für Arbeitsuchende
- III Arbeitsförderung
- IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- V Gesetzliche Krankenversicherung
- VI Gesetzliche Rentenversicherung
- VII Gesetzliche Unfallversicherung
- VIII Kinder- und Jugendhilfe
- IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
- XI Soziale Pflegeversicherung
- XII Sozialhilfe.
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung mit ihrem gesamten Bereich Prävention sowie ihren Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls sind im Siebten Buch festgelegt. Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutz) werden im 2. Kapitel "Prävention" in den §§ 14 bis 25 geregelt.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de