Sitzgelegenheiten

Sitzgelegenheiten sollen bei Arbeiten, die ganz oder teilweise im Sitzen verrichtet werden können, die Arbeit erleichtern. Als Sitzgelegenheiten kommen in erster Linie Stühle in Betracht. Sind auf Grund des Arbeitsablaufs oder der Arbeitseinrichtungen andere Formen von Sitzgelegenheiten üblich oder erforderlich (z. B. Hochstühle mit Fußstützen, Hocker, Stehsitze, Stehhilfen), so sind diese ebenso als geeignet anzusehen.

Die Sitzgelegenheiten sollten möglichst eine Rückenlehne haben. Die Sitzfläche muss glatt sein und über eine Sitztiefe von 38 bis 44 cm verfügen. Beim Sitzen müssen die Füße Kontakt mit dem Fußboden oder einer Fußauflage haben. Sitzgelegenheiten müssen kippsicher sein. Stühle mit Rollen müssen gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert sein.

Zwangshaltungen, die eine statische Muskelbelastung mit sich bringen, sollten beim Sitzen grundsätzlich vermieden werden. Statisches Sitzen kann zu einer Dauerbelastung der Wirbelsäule führen. Besser ist das so genannte dynamische Sitzen, das heißt der häufige Wechsel zwischen vorderer, mittlerer und hinterer Sitzhaltung. Dadurch wird eine Verringerung der statischen Belastung der Rückenmuskulatur und des Stützapparates erreicht.

Stehen über längere Zeit ist nur dann angemessen, wenn ein großer Wirkraum erforderlich und möglich ist. Auch langes Sitzen ohne Unterbrechung schädigt den Bewegungsapparat. Tätigkeiten, die ganztägig im Sitzen ausgeführt werden, sind daher aus ergonomischer Sicht zu vermeiden. Besser ist es, wenn zwischen Sitzen und Stehen häufiger gewechselt werden kann. Anzustreben sind Tätigkeiten, bei denen neben Sitzen und Stehen auch Gehen möglich ist.

Bei Büroarbeiten und vergleichbaren überwiegend im Sitzen ausgeführten Tätigkeiten müssen Büro-Arbeitsstühle (Abbildung) nach DIN EN 1335 verwendet werden. Für Arbeitsdrehstühle gilt DIN 68877.

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Umkleideräume, Pausenräume und Bereitschaftsräume mit Sitzgelegenheiten ausgestattet sind. In Pausen- und Bereitschaftsräumen müssen sie Rückenlehnen haben.

Arbeitssitze sind in einem Tragsystem hängende Sitzflächen, von denen aus bei Bauarbeiten sitzend gearbeitet wird, wenn Arbeiten in der Höhe nicht anders ausgeführt werden können. Solange Absturzgefahr besteht, muss der Höhenarbeiter gegen Abstürzen gesichert sein. Der Arbeitssitz muss den allgemeinen ergonomischen Anforderungen entsprechen und gewährleisten, dass der Benutzer nicht herunterrutschen kann und nicht eingezwängt wird. Der Arbeitssitz muss mit einer Rückenstütze, mindestens im Lendenwirbelbereich, ausgerüstet sein. Eine höhenverstellbare Fußstütze muss angebracht werden können.


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