Silos

Silos verfügen über Füll- und Entnahmeöffnungen. Bewegliche Silos werden vor allem eingesetzt zum Transport von Baustoffen, Granulaten, Getreide, Futtermitteln. Diese Stoffe werden am Bestimmungsort oft in stationäre Silos umgefüllt.

Um Silos zu reinigen, Stauungen zu beseitigen oder Instandhaltungsarbeiten zu erledigen, müssen Beschäftigte manchmal in Silos einfahren. Dabei können Gefahren entstehen durch Sauerstoffmangel und gesundheitsschädliche Stoffe (z. B. in Gärsilos), Explosionsgefahr z. B. infolge statischer Entladungen (Mehlstaubexplosion) oder mangelhafte Absturzsicherungen. Deshalb muss der Unternehmer dafür sorgen, dass

  • das Einsteigen oder Einfahren in Silos durch einen Aufsichtführenden überwacht wird
  • sichergestellt ist, dass die Füll- und Mischeinrichtungen abgestellt und gegen unbefugtes In-Gang-Setzen gesichert sind
  • eine Einfahrerlaubnis vorliegt. Bei Silos, in denen Stoffe gelagert sind, die der Gefahrstoffverordnung unterliegen oder in denen Sauerstoffmangel auftreten kann, muss die Einfahrerlaubnis schriftlich erteilt werden. In diese Silos darf nur mit geeignetem Atemschutz eingestiegen oder eingefahren werden
  • während des Aufenthalts eines Beschäftigten im Silo außerhalb ständig ein Beobachter anwesend ist. Eine Verständigung zwischen den beiden Personen muss gewährleistet sein.

Personen, die in Silos einsteigen, müssen bis zum Ausstieg angeseilt sein, es sei denn, es besteht keine Gefahr des Verschüttens, Erstickens oder durch gefährliche Stoffe und der Aufsichtführende hat zugestimmt. Das Sicherungsseil dient im Notfall der Rettung mittels einer außerhalb des Silos angebrachten Winde. Um Verschüttungen zu vermeiden, ist es nicht zulässig, anhaftendes Füllgut von unten zu lockern und zu beseitigen.

Bei der Lagerung brennbarer Stäube müssen besondere Maßnahmen zum Brandschutz und zum Explosionsschutz beachtet werden, z. B. Erdung des Silos beim Be- und Entfüllen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de