Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Unfallverhütungsvorschriften, Verordnungen und andere Bestimmungen fordern, dass auf Gefahren, Verbote und Gebote sowie auf Rettungseinrichtungen am Arbeitsplatz deutlich erkennbar hingewiesen wird. Diesem Zweck dienen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen.
Hierzu zählen Warnzeichen (Abbildung), Verbotszeichen (Abbildung), Gebotszeichen (Abbildung), Rettungszeichen (Abbildung) und Brandschutzzeichen (Abbildung) sowie Hinweiszeichen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Die UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" stellt allgemeine Grundsätze für die Sicherheitskennzeichnung auf und legt die Zeichen in Form, Farbe und Größe fest. Die Zeichen enthalten möglichst wenig Text, weil sie schnell und sprachenunabhängig die Aufmerksamkeit auf Gegenstände und Sachverhalte lenken sollen, die Gefahren verursachen können oder der Rettung dienen. Zur Sicherheitskennzeichnung gehören auch die Kennzeichnungen von Gefahrstellen (Abbildung) mit gelb-schwarzen oder rot-weißen Streifen sowie Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen.
Vorrang vor dem Einsatz von Kennzeichnungen haben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Sicherheitszeichen können diese nur unterstützen. Die Betriebsangehörigen müssen immer wieder über die Bedeutung der einzelnen Zeichen unterwiesen werden.
Zur Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs sind die bekannten Zeichen der Straßenverkehrsordnung einzusetzen. Für Fahrer von Kraftfahrzeugen und Einweiser sind zudem Handzeichen von Bedeutung (UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz"): allgemeine, (Abbildung)vertikale und (Abbildung)horizontale Handzeichen (Abbildung).
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz:
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de