Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC) / Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister (SCP)
Das Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC)- bzw. Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister (SCP)-System beschreibt ein allgemeines Verfahren zur Zertifizierung eines Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU).
Es ist demnach kein Leitfaden für ein Managementsystem im eigentlichen Sinne, sondern eher ein Fragenkatalog im Rahmen eines Auditierungssystems, dem jedoch ein entsprechender Managementsystemansatz zu Grunde liegt. SCC ist das in Deutschland am weitesten verbreitete Arbeitsschutzmanagementsystem.
Ursprung von Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC)
SCC hat seinen Ursprung in der petro-chemischen Industrie. Hier ist bereits seit Jahren ein Trend zum verstärkten Einsatz von Fremdfirmen (Kontraktoren) zu verzeichnen. Nicht selten übersteigt inzwischen die Anzahl des eingesetzten Kontraktorenpersonals die des Eigenpersonals. Die Kontraktoren übernehmen auf Grund eines Dienst- oder Werkvertrags vor allem technische Leistungen. Darunter fallen häufig auch sicherheitsrelevante Arbeiten, wie z. B. Reinigen von Kesseln, Materialprüfungen, Wartungsarbeiten an Produktionsanlagen, Instandhaltungsarbeiten sowie Neu- und Umbauten von Anlagen.
Während die Unternehmen der petro-chemischen Industrie bereits einen sehr hohen Sicherheitsstandard erreicht haben, weisen die auf dem Werksgelände beschäftigten Fremdfirmen im Durchschnitt wesentlich höhere Unfallzahlen auf und stellen teilweise ein besonderes Unfall- bzw. Sicherheitsrisiko auch für das beauftragende Unternehmen dar. Durch ihr Management und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken Kontraktoren wesentlich auf den Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzstandard ihrer Auftraggeber und damit auch auf deren Qualitätsstandard ein.
Mitte der 90er Jahre haben die im deutschen Mineralölwirtschaftsverband zusammengeschlossenen Unternehmen das in den Niederlanden entwickelte System (VCA = Veiligheids Checklijst Aannemers) übernommen, an das deutsche Arbeitsschutzrecht angepasst und wenden es auf ihre Kontraktoren (Fremdfirmen) an. 1995 wurde das SCC-System von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) in das deutsche Akkreditierungssystem aufgenommen. Für die Pflege der entsprechenden normativen Dokumente ist das Untersektorkomitee SCC (USK-SCC) der TGA zuständig. Das Zertifizierungssystem wird derzeit in zwei Industriebereiche (Scopes) unterteilt: Scope I - Kontraktoren/produzierendes Gewerbe (SCC) und Scope II - Personaldienstleister (SCP). Die hierfür verwendeten Fragenkataloge - die SCC-Checkliste (Abbildung) und die SCP-Checkliste (Abbildung) - sind gleich strukturiert, aber unterschiedlich detailliert (die SCC-Checkliste ist umfassender). Inzwischen hat sich eine europäische SCC-Plattform etabliert, an der z. Z. die Sektorkomitees aus Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz beteiligt sind. Diese Plattform soll vor allem die Vergleichbarkeit der Zertifizierungssysteme und die gegenseitige Anerkennung gewährleisten. SCC/SCP stellt keine Norm dar, es sind jedoch Bestrebungen einer Normung im Gang.
Anwendung von SCC und SCP
Die SCC-/SCP-Anwendung sieht vor, dass die Kontraktoren/Personaldienstleister durch eine privatwirtschaftliche Vereinbarung zur Entwicklung und Umsetzung eines "Sicherheitsmanagementsystems" veranlasst werden und dass die von den Unternehmen realisierten Systeme regelmäßig durch unabhängige Dritte (akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften; eine Liste akkreditierter SCC-Zertifizierer ist beim Untersektorkomitee SCC auch zum Download erhältlich) nach einem einheitlichen und gegenseitig anerkannten Auditierungssystem auditiert werden.
Will sich ein Unternehmen nach dem SCC- bzw. SCP-Konzept prüfen lassen, so ist dafür ein nach den SCC-Kriterien gestaltetes Arbeitsschutzmanagementsystem erforderlich. Wünschen Kunden von ihren Partnern (Kontraktoren, Lieferanten etc.) den Nachweis eines praktizierten Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) entsprechend dem SCC-/SCP-Standard, so initiiert diese Forderung oder die eigene Einsicht in die Notwendigkeit eines solchen AMS bei diesen Unternehmen die Einführung eines Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU).
Der SCC-Standard
Der SCC-Standard umfasst im Wesentlichen eine Verfahrensbeschreibung, einen Fragenkatalog (die SCC- bzw. SCP-Checkliste), Durchführungsanweisungen sowie Erläuterungen. Den Kern bildet ein in zehn Elemente gegliederter Fragenkatalog (die SCC-Checkliste), der 57 Fragen bzw. Anforderungen bezüglich des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems des Kontraktors umfasst. Im Jahr 2006 werden neue SCC- und SCP-Checklisten erscheinen.
Arten von SCC-Zertifikaten
Bei SCC wird zwischen zwei Arten von SCC-Zertifikaten (Abbildung) / (Abbildung) unterschieden:
- dem eingeschränkten SCC*-Zertifikat, das die Realisierung des SGU-Managementsystems direkt am Arbeitsplatz beurteilt - nur zulässig bei kleineren Unternehmen mit maximal 35 Mitarbeitern (einschließlich Zeitarbeitskräften und Praktikanten im gesamten Unternehmen), wenn sie keine Subunternehmen (Werkverträge) für technische Dienstleistungen einsetzen
- dem uneingeschränkten SCC**-Zertifikat, das umfassendere Anforderungen stellt und auch das SGU-Managementsystem des Unternehmens beurteilt. SCC** ist für Unternehmen mit mehr als 35 Mitarbeitern bestimmt, kann jedoch auch von kleineren Unternehmen erworben werden.
Für eine Zertifizierung müssen alle Pflichtfragen zu 100 % erfüllt sein und eine Obergrenze bezüglich der Unfallhäufigkeit unterschritten werden. Für das SCC**-Zertifikat sind darüber hinaus 50 % der Gesamtpunktzahl aus den Ergänzungsfragen erforderlich.
Verfahren der SCC-Zertifizierung
Das Verfahren der Zertifizierung (Abbildung) läuft wie folgt ab:
Ein Unternehmen, das sich zertifizieren lassen möchte, wendet sich an einen akkreditierten SCC-Zertifizierer und bittet um Bewertung nach dem Regelwerk Sicherheits-Certifikats-Contraktoren (SCC) bzw. als Personaldienstleister nach SCP. Nachdem der Zertifizierer alle SCC- bzw. SCP-relevanten Betriebsangaben erhalten hat, unterbreitet er dem Antragsteller ein Angebot. Dieses umfasst den Aufwand für die erste Zertifizierung und die jährlich folgenden periodischen Audits für den Gültigkeitszeitraum des Zertifikates von drei Jahren. Nach Annahme des Angebotes übersendet das zu zertifizierende Unternehmen alle zur Beantwortung der Pflichtfragen relevanten Unterlagen, die dem Auditor einen Einblick in das SGU-Management gewähren, das heißt es muss eine umfassende Dokumentation vorhanden sein. Nach Durchsicht der Unterlagen kann die Bewertung bzw. Auditierung erfolgen. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen wird ein Auditplan erarbeitet, in dem aufgeführt ist, welche Bereiche und/oder Arbeitsstätten/Baustellen der Unternehmensorganisation auditiert werden. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien der SCC- bzw. SCP-Checkliste.
Nach der erfolgreichen Auditierung erteilt der Zertifizierer ein Zertifikat. Dieses zeigt auf, welche Organisationseinheit und welcher Tätigkeitsbereich dieser Organisation bewertet wurden.
Gültigkeit und Gültigkeitsdauer von SCC-Zertifikaten
Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats (drei Jahre) muss sich der Zertifizierer regelmäßig (mindestens einmal jährlich) von der Gültigkeit des Zertifikates überzeugen. Hierfür führt er periodisch Audits durch. Diese periodischen Audits basieren wiederum auf einem Auditplan, der vom Auditor erstellt wird. Bei den Audits muss sichergestellt werden, dass alle für das SGU-Managementsystem relevanten Arbeiten mindestens einmal während der Dreijahresperiode ausgewertet werden. Bei den Audits muss die Unfallstatistik vorgelegt werden, die von der Geschäftsleitung gegengezeichnet wird. Nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats kann das Unternehmen das Zertifikat verlängern lassen. In diesem Fall hat der Zertifizierer in einem Wiederholungs-Audit die komplette Bewertung durchzuführen. SCC kann gemeinsam mit den Zertifikaten nach DIN EN ISO 9001:2000 (Qualitätsmanagementsysteme) und DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) erworben werden, so dass sich die Zertifizierungskosten in Grenzen halten.
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